Ab dem 1. Oktober 2015 werden die ohnehin schon finanziell gebeutelten Handwerksbetriebe noch mehr zur Kasse gebeten. Ab diesem Zeitpunkt wird die Mautpflicht auch auf Fahrzeuge ausgeweitert, die bisher nicht mautpflichtig waren. Hierbei handelt es sich um Lkw ab dem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.Ausweitung der Lkw-Maut betrifft Handwerker im Kammergebiet

Konkret handelt es sich beispielsweise um die Fahrzeuge "Mercedes-Benz Atego", "MAN L2000" oder einen "Renault Midlum". Dies sind meist großräumige Lieferfahrzeuge, die die Handwerker auf den Baustellen mit Material versorgen. Vor allem Betriebe aus dem Bau- und Ausbaugewerbe aber auch der Metallbau können von der Ausweitung der Mautregel betroffen sein. Selbst wenn Betriebe nicht über Lkw mit der genannten Tonnage verfügen, könnte sie die neue Mautregel treffen. Dann nämlich, wenn ein Fahrzeug mit einem schwer beladenen Anhänger unterwegs ist. Dann wiegt auch dieses Gespann 7,5 Tonnen und ist daher mautpflichtig.

"Diese Regelung ist sehr unglücklich", äußert sich hierzu Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "In unserem Kammergebiet wird dies viele Betriebe treffen. Neben den einmalig fälligen 250 Euro für den Einbau des automatischen Mautabrechnungsgeräts schlagen natürlich die stetigen Kosten der anfallenden Maut zu Buche." Ausnahmen der Mautnovellierung liegen vor, wenn beispielweise das Fahrzeug bzw. der zusätzliche Anhänger nicht typischer Weise dem Waren- und Gütertransport dienen. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr zweckbestimmt sind wie z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Im Jahr 2005 wurde die Maut eingeführt, um den Hauptnutzern der deutschen Bundesfernstraßen die anfallenden Kosten durch den Erhalt und den Neubau des Straßennetzes mitfinanzieren zu lassen. Erfahrungsgemäß werden die deutschen Straßenwege seit jeher als Transitstrecken genutzt. Wenn nun die Handwerksbetriebe, die wie alle Fahrzeughalter in Deutschland bereits über die Mineralölsteuer und die Kfz-Steuer ihren Teil zum Erhalt des Straßennetzes beitragen, zusätzlich noch durch die Ausweitung der Mautstrecken zur Kasse gebeten würden, würde es zu einer zusätzlichen Finanzierung der Kosten des Güterfernverkehres kommen. Hinzu kommt, dass Handwerksbetriebe ihren Fuhrpark in der Regel nur auf regionalen Kurzstrecken einsetzen.

Mit der erweiterten Lkw-Maut gibt es auch neue Gebührensätze. Zwischen 8,1 Cent und 21,8 Cent pro Kilometer variieren die Preise für die Straßennutzung, je nach Schadstoffausstoß und Achsenzahl. Der Bund als Empfänger der Maut rechnet für das Jahr 2015 mit Einnahmen aus der Lkw-Maut in Höhe von 4,3 Milliarden Euro.

Jeder Betrieb sollte bis zum Herbst geprüft haben

Wir raten unseren Betrieben, die individuelle Betroffenheit der Mautnovellierung zu prüfen. Die Höhe der vermutlichen Maut bemisst sich nach der auf dem mautpflichtigen Streckennetz zurückgelegten Strecke, nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination (=Anhänger) sowie der Emissionsklasse des Fahrzeugs. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Die Erfassung der Maut erfolgt durch eine, im Fahrzeug fest verbaute so genannte On Board Unit (OBU) der Firma Toll Collect. Dieses elektronische Gerät überwacht durch eine satellitengestützte Positionsbestimmung den Fahrweg des Lkw und errechnet die anfallenden Kosten der Tour. Die Kosten werden automatisiert vom Bankkonto des Halters abgebucht.

Eine weitere Möglichkeit ist das Bezahlen der Mautkosten per Internet. Hier werden der Starttermin der Fahrt und der Start- und Zielort eingegeben. Das System errechnet dann die kürzeste Strecke im mautpflichtigen Straßennetz. Nachdem man die Strecke gebucht hat, erhält man eine Buchungsnummer, die der Fahrer des Lkw unterwegs griffbereit haben sollte für den Fall einer Kontrolle des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Das BAG ist die zentrale Bußgeldbehörde für die Lkw-Maut.

Wer nur selten auf deutschen Bundesfernstraßen unterwegs ist, für den wäre die Einbuchung an einer der 3.400 Mautstellen-Terminals vorteilhaft. Dieses Einbuchen am Terminal ähnelt dem Kauf einer Fahrkarte. Auch hier werden vor Fahrtbeginn die Lkw-Daten, die Startzeit und das Fahrziel eingegeben. Das Terminal errechnet daraufhin die kürzeste Strecke im mautpflichtigen Straßennetz. Anschließend wird bar oder per Kreditkarte bezahlt. Hier wird dann ebenfalls ein Einbuchungsbeleg ausgedruckt, der während der Fahrt mitgeführt werden muss.

Ab 2018 ist die Bemautung für alle Bundesstraßen geplant. Wie ab diesem Zeitpunkt mit den innerörtlichen Bundesstraßen umgegangen wird, ist bisher noch fraglich. Man könnte dann von einer "Pkw-Maut light" sprechen.

Für Fragen rund um das Thema Maut steht Ihnen bei der Kammer Oliver Diedrich zur Verfügung. E-Mail: diedrich@hwk-koeln.de, Telefon: 0221/2022-368.