Eintragung in unsere Verzeichnisse

Die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle)

Die im Kammerbezirk selbstständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) verpflichtet, sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle).



Betriebsleitung + Qualifikation

Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist von personenbezogenen Zulassungsvoraussetzungen abhängig. Um eine Eintragung für die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerke zu erhalten, ist u.a. nachzuweisen, dass der Betrieb über einen geeigneten handwerklich-fachlichen Betriebsleiter verfügt, der eine Qualifikation nach § 7 der Handwerksordnung vorweisen kann. In der Anlage A stehen die „meisterpflichtigen“ Handwerke (die Liste finden Sie hier). Hierfür benötigt man z.B. eine Meister- oder eine Ingenieurprüfung, einen Master-Abschluss etc.

Ohne besondere Qualifikation darf man hingegen die in der Anlage B aufgeführten Gewerbe ausüben (Liste Anlage B).



Formulare

Für die Eintragung, Löschung, Änderungsmitteilung usw. haben wir Formulare gefertigt, die sowohl Ihnen als auch uns die Abwicklung mit den notwendigen Angaben erleichtern.



Adressänderung oder Kontaktdatenänderung

Über eine Veränderung Ihres Betriebssitzes setzen Sie uns bitte umgehend in Kenntnis. Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie, sich ebenfalls mit der Gewerbemeldestelle der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzen. Dort ist bei Wechsel des Betriebssitzes zumindest eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, falls der Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt. Bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde informieren Sie sich über die erforderliche Gewerbeab- und -anmeldung.



Änderung Betriebsleiter

Der in der Handwerksrolle vermerkte Betriebsleiter bildet die Grundlage einer bestehenden Eintragung eines Betriebes (gilt nur für Anlage A). Über einen Wechsel des Betriebsleiters bzw. dessen kurzfristiges Ausscheiden ist die Handwerkskammer bitte daher umgehend in Kenntnis zu setzen (§ 16 Abs. 2 HwO). Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner .

Wir stehen auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, falls Sie sich vorab über einen Betriebsleiterwechsel oder eine Zusatzeintragungen informieren möchten.



Einstellung des Betriebes

Soweit Sie Ihren Betrieb einstellen, entfällt die Verpflichtung, eine entsprechende Eintragung bei der Handwerkskammer zu Köln aufrecht zu erhalten. Um die Löschung der für Ihren Betrieb bestehenden Eintragung zu beantragen, genügt eine entsprechende formlose Mitteilung, der Sie bitte Ihre Handwerkskarte und die Bestätigung über eine vorgenommene Gewerbeabmeldung als Anlage beifügen und an den entsprechenden Ansprechpartner richten.

Bitte beachten Sie, dass für den Löschungszeitpunkt der vollständige Eingang Ihrer Unterlagen bei uns maßgeblich ist. Die bloße Abmeldung bei der Gewerbemeldestelle genügt nicht.

Bitte teilen Sie uns alle Änderungen Ihrer Betriebsdaten unverzüglich mit.


Ihre Ansprechpartner:

  • Bonn, Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinisch)
      Frau Wittrien
    Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch - außer Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth)
      Frau Gans
    Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis: Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth
      Frau Togba
    Rheinisch-Bergischer-Kreis
      Frau Kümpel
    Rhein-Erft-Kreis (außer Wesseling und Brühl)
      Frau Klos
    Leverkusen, Köln: 50765, 50769
      Frau Sisko
    Köln: 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51107, 51109
      Frau Khwaja
    Köln: 50670, 50672, 50674, 50677, 50733, 50735, 50737, 50739, 50767, 50823, 50825, 50827, 50829, 50931, 50933
      Herr Windheuser
    Wesseling und Brühl, Köln: 50858, 50859, 50935, 50937, 50939, 50967, 50968, 50996, 50997, 50999, 51143, 51145, 51147, 51149
      Frau Güldenberg
    Köln: 50667, 50668, 50676, 50678, 50679, 51103, 51105, 51149
      Frau Mainzer

Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen



Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen (§§ 7a, 7b, 8 und 9 HwO) sind zuständig:

Frau Demirci
Herr Koenzgen

Leitung der Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen - Handwerksrolle

Herr Ass. Thorsten Stetefeld



E-Mail und Fax-Nr. der Abteilung

Die Abteilung Handwerksrolle ist unter der E-Mail-Adresse handwerksrolle@hwk-koeln.de und der Fax-Nr. 0221 2022-100 zu  erreichen.