Tarifgehalt mit Euro
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Mindestlohn und Tariftreue

Hierzu ist den Ausschreibungsunterlagen eine Tariftreueerklärung beigefügt, die auszufüllen ist. Darin erklären Sie, Ihren Arbeitnehmern und Leiharbeitnehmern mindestens ein Stundenentgelt von 8,62 € zu zahlen oder - falls für Ihren Betrieb ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt - das darin vorgeschriebene Mindestentgelt. Durch den Einsatz von Nachunternehmern ist kein niedrigerer Lohn möglich, weil man sich von seinen Subunternehmern ebenfalls eine solche Tariftreueerklärung vorlegen lassen muss.

Bei einem Auftragswert unter 20.000,- € ohne MWSt ist keine Erklärung zum Lohn erforderlich.

Mustererklärungen zum Mindestlohn und zur Tariftreue finden Sie hier (S. 47-54 = Anlagen 1-3).

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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