Meisterschulen

Meisterschulen - Das Sprungbrett für Ihre Karriere

Für die Teilnahme am Lehrgang sind folgende Voraussetzungen erforderlich: eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Praktische Erfahrung nach der Gesellenprüfung ist empfehlenswert.

Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen:

Wir empfehlen, die Lehrgänge und Prüfungen zur Fachkauffrau/-mann (HWK) = Anerkennung auf Hauptteil III und die Ausbildereignungsprüfung = Anerkennung auf Hauptteil IV vor den Hauptteilen I und II zu absolvieren.

Die Lehrgangszeit der Tagesschule wird als Ausfallzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, sofern der Teilnehmer den Schulbesuch mit der bestandenen Meisterprüfung abschließt und der Lehrgang mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasst.