Kreishandwerkerschaften und Innungen
Kreishandwerkerschaft und Innungen sind starke Partner: Diese erbringen umfangreiche Beratungsleistungen in den berufsspezifischen und fachtechnischen Fragen. Insbesondere in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts wenden Sie sich bitte an Ihre Innung bzw. Ihre Kreishandwerkerschaft, die Ihr Unternehmen auch vor dem Arbeitsgericht vertreten kann.