Kostenloser Stromsteuerrechner für Handwerksbetriebe

Köln, 21. September 2010. Der Sockelbetrag, bis zu dem keinerlei Stromsteuerermäßigung gewährt wird, soll angehoben werden. Für mittelständische Betriebe des Handwerks bedeutet dies einen erheblichen Kostenfaktor. Um Betrieben eine Einschätzung ihrer künftigen individuellen Stromsteuerbelastungen geben zu können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen "Stromsteuerrechner" entwickelt. Wie hoch fallen Ihre Stromsteuern aus?

 

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Stromzähler

Stromzähler

Am 1. September 2010 hat das Bundeskabinett im Rahmen des geplanten Sparpakets als Teil des "Haushaltsbegleitgesetzes 2011" u. a. die Rückführung von sogenannten Subventionen des produzierenden Gewerbes im Energiesteuerrecht verabschiedet. In den ursprünglichen Überlegungen des Bundesministeriums der Finanzen waren erhebliche steuerliche Mehrbelastungen gerade für mittelständische Betriebe des Handwerks vorgesehen. So sollte insbesondere der sogenannte Sockelbetrag, bis zu dem keinerlei Stromsteuerermäßigung gewährt wird, von bisher 512 Euro auf 10.000 Euro etwa verzwanzigfacht werden. Im Referentenentwurf war dann immerhin noch von 5.000 Euro, die einer Verzehnfachung des Sockelbetrags entsprechen, die Rede. Der Kabinettsbeschluss sieht nunmehr noch ungefähr eine Verfünffachung von 512 Euro auf 2.500 Euro vor.

 

Um den Handwerksbetrieben eine Einschätzung ihrer künftigen individuellen Stromsteuerbelastung geben zu können, hat der ZDH daher kurzfristig einen "Stromsteuerrechner" entwickelt, der mit relativ geringen Parametern (Jahresstromverbrauch, Jahrespersonalkosten) ein hinreichend belastbares Ergebnis ermöglicht. Sie erreichen den kostenlos nutzbaren Stromsteuerrechner über die Homepage des ZDH.