Handwerkskammer kritisiert Beschluss des Kölner Stadtrates zur "Pflicht-Restmülltonne" für Gewerbebetriebe

Köln, 14. Dezember 2010. Die Stadt Köln beschließt in ihrer Ratssitzung am 14. Dezember eine neue Abfallsatzung und zudem eine Änderung der Abfallgebührensatzung. Handwerksbetriebe sind davon besonders nachteilig betroffen. Die neue Abfallsatzung sieht eine Pflicht-Restmülltonne unter anderem auch für Handwerksbetriebe vor, das ist de facto ein Anschlusszwang an die öffentliche Abfallentsorgung. "Unsere Unternehmen sind in erster Linie darauf bedacht, Abfall zu vermeiden und wo es geht diesen der Wiederverwertung zuzuführen. Darüber haben sie in nicht unerheblichem Umfang Nachweise zu erbringen. Durch die Pflicht-Restmülltonne kommen nur finanzielle und administrative Mehrbelastungen auf unsere Unternehmen zu", kritisiert Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln.

 

"Es ist nicht mehr nur die steuerliche Belastung von Betrieben, die uns Sorge bereitet, es sind mehr und mehr auch die Gebühren. Wenn die Gebührengrundlagen wie bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren und bei der Restmülltonne auch noch völlig praxisfremd und leistungsunabhängig an der Zahl der Mitarbeiter festgemacht werden, droht der Unternehmenserfolg an der Gebührenschraube zu ersticken", so Dr. Weltrich.


Eine handwerksbranchenübergreifende Pauschalierung der Restmüllgebühr - ausgelegt an der Zahl der Mitarbeiter - verkennt, dass es Branchen im Handwerk gibt, in denen die Mitarbeiter sich so gut wie nie und allenfalls nur kurz im Betrieb aufhalten. Zum Beispiel arbeiten die gewerblichen Mitarbeiter von Gebäudereinigungs-, Sanitär- und Heizungs- und Elektroinstallationsbetrieben nahezu ausschließlich auf Baustellen. Auch die Materiallieferung erfolgt weitgehend auf die jeweilige Baustelle. Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb mit 170 Mitarbeitern, der bisher mit einem Restmüllbehälter von 80 Litern gut zurecht kommt, müsste nach der neuen Abfallsatzung einen 5000 Liter Unterflurbehälter aufstellen. Seine Restmüllgebühren würden damit von derzeit 333 Euro auf 13.800 Euro pro Jahr steigen. Selbst wenn der Betrieb auch nach der neuen Abfallsatzung der Stadt den drastischen Gebührenanstieg durch einen Einzelnachweis seines tatsächlichen Restmüllaufkommens verhindern kann, bedeutet das einen weiteren Verwaltungsaufwand im Unternehmen.