Umweltzonen Köln und Bonn: Handwerkskammer begrüßt Verlängerung der Sonderregelung per Handwerker-Parkausweis
Köln, 22. Februar 2011. Es ist abzusehen, dass ab Mitte 2011 die Umweltzonen in Köln und Bonn auf gelb-grün geschaltet werden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette diese Umweltzonen nicht befahren dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Besonders betroffen von der Einschränkung ist das Handwerk. Viele Handwerksunternehmer benutzen aufgrund der geringen Jahreskilometerleistung ihre Werkstatt- und Lieferwagen länger als 10 Jahre. Diese Fahrzeuge erhalten häufig nur eine rote Plakette. In seiner Sitzung am 16. Februar hat der Umweltausschuss des Landtags NRW auf Antrag der FDP-Fraktion jetzt den Beschluss gefasst, die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises zur Einfahrt in die NRW-Umweltzonen bis zum 31.12.2011 zu verlängern.
Die neue Fuhrparkregelung sieht vor, dass der Betrieb, der ein umweltzonenkonformes Firmenfahrzeug (also gelbe oder grüne Plakette) besitzt, für ein zweites Fahrzeug mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, bis zum 30. Juni 2012. Danach muss ein Betrieb über zwei Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette verfügen, um für ein Fahrzeug mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Regelung endet am 31. Dezember 2012. Danach können Ausnahmen nur für Umweltzonen, für die Fahrzeuge mit grüner Plakette gefordert werden, bis maximal zum 30. Juni 2014 erteilt werden. Außerdem sind ab Juli 2013 sogar drei umweltzonenkonforme Fahrzeuge notwendig, um für eines mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
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