Umweltzone Köln: kaum wirksam bei Stickoxiden
Köln, 5. April 2011. Seit der Einführung der Kölner Umweltzone nehmen die Diskussionen um deren Effizienz und Verhältnismäßigkeit kein Ende. In seiner Sitzung am 7. April 2011 wird sich der Rat aufgrund einer Anfrage von Rot/Grün erneut mit dem Thema beschäftigen. Beschlossen werden soll unter anderem die Ausweitung des Fahrverbotes auf Fahrzeuge mit roter Plakette, zudem soll der Ausnahmekatalog eingeschränkt werden. Das Handwerk in der Region ist von einer Verschärfung der Umweltzone erheblich betroffen, denn rund 25 Prozent des handwerklichen Fuhrparks sind Fahrzeuge, die weder eine grüne noch eine gelbe Plakette aufweisen. Es handelt sich hierbei um leichte Nutzfahrzeuge, die nur zu rund sechs Prozent an den in Köln problematischen Stickoxidemissionen beteiligt sind.
Umweltzonen sind in Verbindung mit der Kennzeichnungsverordnung als Instrument zur Bekämpfung hoher Feinstaubbelastungen eingeführt worden. Die Erfahrungen aus dreieinhalb Jahren zeigen, dass die auch im Bereich der Stickoxide erhofften positiven Effekte ausgeblieben sind. Hierfür hat der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich, eine einfache Erklärung: „Umweltzonen sind bei Stickoxiden kein geeignetes Instrument. Die Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Partikelfiltersystemen macht sich zwar bei der Feinstaubbelastung - die man in Köln aber im Griff hat - nicht jedoch bei den Stickoxiden bemerkbar. Bei den Stickoxiden wird erst der Austausch der Altfahrzeuge gegen Fahrzeuge der Emissionsklasse EURO 6 zu einer Verbesserung der Situation führen. Leichte Nutzfahrzeuge dieser Klasse soll es aber erst ab 2014 am Markt geben. Deshalb ist die Automobilindustrie gefordert, hier frühzeitiger Angebote zu platzieren."
Die Handwerkskammer sieht in der Tatsache, dass die eingerichteten Umweltzonen kaum Wirkung beim Stickoxid entfalten und deshalb Verschärfungen gefordert werden, die Gefahr von Fehlinvestitionen. „Wenn unsere Betriebe jetzt in EURO 5-Fahrzeuge investieren müssen, dann können sie nicht schon 2014 Fahrzeuge nach EURO 6-Norm kaufen. Man investiert also jetzt in die falsche Richtung", so Weltrich. Eine weitere Verschärfung der Umweltzone oder gar eine geografische Ausweitung der Zone muss daher abgelehnt werden.
Für Aktionismus hält die Kammer auch die Forderung einiger Umweltverbände, Arbeitsmaschinen in die Umweltzonenregelungen einzubeziehen. „Einsatzverbote sind gemessen am Stickoxid-Eintrag dieser Arbeitsgeräte absolut überzogen. Diese zum Bestandteil von Vergabeentscheidungen bei Aufträgen der öffentlichen Hand zu machen, wäre rechtlich unzulässig", mahnt Weltrich. Wesentlich effektiver seien Maßnahmen zur Verkehrsführung und Verkehrsverflüssigung. Deshalb sei die umweltsensitive Ampelanlage am Clevischer Ring nun endlich von der Stadt umzusetzen. Sie erschließe laut Berechnungen ein Schadstoffminderungspotenzial von 25 Prozent; aber gerade diese wirkungsvolle Investition zur Luftqualitätsverbesserung sei im letzten Jahr vom Kölner Rat abgelehnt worden, moniert die Handwerkskammer.
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