Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)

 

 

Jeder Ausbildungsvertrag muss gemäß § 29 HwO von der Handwerkskammer auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Ordnungsgemäße Verträge werden in  die Lehrlingsrolle eingetragen. Ohne Eintrag ist eine Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung nicht möglich (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO).

 

 

Weitere Infos

 

 

Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge, wie z. B.

  • genaue Berufsbezeichnung,
  • Ausbildungsdauer,
  • Dauer der Probezeit,
  • Vergütung,
  • wöchentliche Arbeitszeit,
  • Urlaub,
  • Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten
  • und vieles mehr?

 

  Die Sachbearbeiterinnen unserer Lehrlingsrolle beraten Sie gerne.


Zuständigkeitsbereiche:

 

 

Monika Jäger

Tel: 0221 / 20 22 - 271
Fax: 0221 / 20 22 -292
E-Mail

   Kreishandwerkerschaft Bergisches
   Land, Kreishandwerkerschaft
   Rhein-Erft und kammerexterne
   Innungen

Nicole Rustemeier

Tel: 0221 / 20 22 -233 
Fax: 0221 / 20 22 -292
E-Mail

   Verlängerung und Aufhebung von
   Ausbildungsverträgen,
   Ausbildungsbonus

Anne Muhs

Tel: 0221 / 20 22 -313 
Fax: 0221 / 20 22 -292
E-Mail

   Kölner Innungen mit eigener
   Geschäftsstelle: Friseur, Bäcker,
   Zahntechniker

Cläre Soenius

Tel: 0221 / 20 22 -267 
Fax: 0221 / 20 22 -292
E-Mail

   Kreishandwerkerschaft Bonn/
   Rhein-Sieg, Kreishandwerkerschaft
   Köln, übrige Kölner Innungen mit

   eigener Geschäftsstelle, Statistik


Anfahrtskizze

 

Wir schicken Ihnen auch gerne Berufsausbildungsverträge zu.