Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)
Jeder Ausbildungsvertrag muss gemäß § 29 HwO von der Handwerkskammer auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden. Ordnungsgemäße Verträge werden in die Lehrlingsrolle eingetragen. Ohne Eintrag ist eine Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung nicht möglich (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 HwO).
Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge, wie z. B.
- genaue Berufsbezeichnung,
- Ausbildungsdauer,
- Dauer der Probezeit,
- Vergütung,
- wöchentliche Arbeitszeit,
- Urlaub,
- Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten
- und vieles mehr?
Die Sachbearbeiterinnen unserer Lehrlingsrolle beraten Sie gerne.
Zuständigkeitsbereiche:
| Monika Jäger Tel: 0221 / 20 22 - 271 Fax: 0221 / 20 22 -292 |
Kreishandwerkerschaft Bergisches |
| Nicole Rustemeier Tel: 0221 / 20 22 -233 Fax: 0221 / 20 22 -292 |
Verlängerung und Aufhebung von |
| Anne Muhs Tel: 0221 / 20 22 -313 Fax: 0221 / 20 22 -292 |
Kölner Innungen mit eigener |
| Cläre Soenius Tel: 0221 / 20 22 -267 Fax: 0221 / 20 22 -292 |
Kreishandwerkerschaft Bonn/ eigener Geschäftsstelle, Statistik |
Wir schicken Ihnen auch gerne Berufsausbildungsverträge zu.

