Ratgeber Recht - Ausbildungsverordnung

In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden (§ 25 HwO).

Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich:

  • die Ausbildungsdauer
  • die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
  • den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Ausbildungsordnung vor Beginn der Ausbildung kostenlos auszuhändigen (§ 2 Nr. 3 des Ausbildungsvertrages)

Die Ausbildungsordnungen finden Sie auf unseren Berufsinformationsseiten.


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