Ratgeber Recht - Ausbildungsverordnung
In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der
bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf
ausgebildet werden (§ 25 HwO).
Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich:
- die Ausbildungsdauer
- die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
- den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
- die Prüfungsanforderungen
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die
Ausbildungsordnung vor Beginn der Ausbildung kostenlos
auszuhändigen (§ 2 Nr. 3 des Ausbildungsvertrages)
Die Ausbildungsordnungen finden Sie auf unseren Berufsinformationsseiten.
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