Stundenverrechnungssatz für Auszubildende

 

Bereits früh sind Auszubildende im Handwerk in den Arbeitsprozess eingebunden. Sofern sie dabei selbstständig mitarbeiten oder erfahrene Kollegen aktiv unterstützen, schaffen sie wirtschaftlich verwertbare Leistungen, die in der Rechnung berücksichtigt werden können. Dabei werden folgenden Richtwerte empfohlen:

  • 1. Ausbildungsjahr     bis zu 45% des Stundenverrechnungssatzes der Gesellen/Facharbeiter
  • 2. Ausbildungsjahr     bis zu 55%
  • 3. Ausbildungsjahr     bis zu 65%
  • 4. Ausbildungsjahr     bis zu 75%.

 

 

Noch Fragen? Wenden Sie sich an unsere Ausbildungsberater!