Ratgeber Recht - Ausbildungsmittel
Ausbildungsmittel
1. Was sind Ausbildungsmittel?
2. Welche Pflichten hat der Betrieb hinsichtlich der Ausbildungsmittel?
3. Für welchen Zeitraum gilt diese Pflicht?
4. Gilt dies auch die Lernmittel für den Berufsschulunterricht?
1. Was sind Ausbildungsmittel?
Ausbildungsmittel sind:
- Werkzeug
- Werkstoffe
- Berichtsheft
- alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist
2. Welche Pflichten hat der Betrieb hinsichtlich der Ausbildungsmittel ?
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dem Auszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3. Für welchen Zeitraum gilt diese Pflicht?
Diese Pflicht gilt grds. nur für die Dauer der Ausbildung. Bei Prüfungen
ist der Betrieb auch dann noch zur kostenlosen Zurverfügungstellung
verpflichtet, wenn die Prüfung erst nach Ende der Ausbildungszeit
stattfindet.
Der Ausbildungsbetrieb ist außerdem verpflichtet,
die Prüfungsmaterialien (z. B. Schweinehälfte) zum Prüfungsort zu
transportieren und wieder abzuholen oder für den Transport zu sorgen.
Die Transportkosten trägt der Ausbildungsbetrieb.
Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits bei Zulassung zur Prüfung beendet war, sei es durch wirksame Kündigung oder einvernehmlich.
4. Gilt dies auch die Lernmittel für den Berufsschulunterricht?
Die für den Berufsschulunterricht erforderlichen Lernmittel muss der Betrieb dagegen nicht zur Verfügung stellen bzw. zahlen.
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