Ratgeber Recht - Berufsfachschule
Der erfolgreiche Besuch einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule ist als erstes Jahr der Berufsausbildung auf die Ausbildungszeit anzurechnen (also Abschlusszeugnis, nicht bloß Abgangszeugnis), wenn der Ausbildungsberuf in der Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung der entsprechenden Schulrichtung zugeordnet ist.
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Beispiel: Anrechnungspflicht bei Elektromechanikerlehrling, wenn dieser erfolgreich die Berufsfachschule entweder mit Richtung Metall oder Elektrotechnik besucht hat. |
Die Ausbildungszeit verkürzt sich damit automatisch um ein Jahr (§ 27a Abs. 1 HwO). Der Auszubildende hat bereits bei Beginn der betrieblichen Ausbildung Anspruch auf die Ausbildungsvergütung des 2. Ausbildungsjahres.
Der Verzicht des Auszubildenden auf die Anrechnung ist
nichtig.
Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Berufsfachschulrichtung
I. Berufsfachschulrichtung Wirtschaft
II. Berufsfachschulrichtung
Metall
III. Berufsfachschulrichtung Elektrotechnik
IV. Berufsfachschulrichtung
Kraftfahrzeugtechnik
V. Berufsfachschulrichtung Technisches Zeichnen
VI. Berufsfachschulrichtung Bau und
Holz
VII. Berufsfachschulrichtung Textil und
Bekleidung
VIII. Berufsfachschulrichtung
Leder
IX. Berufsfachschulrichtung
Chemie, Physik und Biologie
X.
Berufsfachschulrichtung Druck und Papier
XI. Berufsfachschulrichtung Graphik und
Fotographie
XIII. Berufsfachschulrichtung Nahrung
und Gaststätten
I. Berufsfachschulrichtung Wirtschaft
Bürokaufmann
Verkäufer im
Nahrungsmittelhandwerk
II. Berufsfachschulrichtung Metall:
Büchsenmacher
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Feinmechaniker
Gas- und
Wasserinstallateur
Graveur
Kachelofen- und
Luftheizungsbauer
Karosseriebauer
Klempner
Kraftfahrzeugmechaniker
Kupferschmied
Landmaschinenmechaniker
Modellbauer
Metallformer-
und -gießer
Technischer Zeichner
Uhrmacher
Werkzeugmacher
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Zweiradmechaniker
III. Berufsfachschulrichtung
Elektrotechnik:
Elektroinstallateur
Elektromechaniker
Elektromaschinenbauer
Fernmeldeanlagenelektroniker
Büroinformationselektroniker
IV. Berufsfachschulrichtung
Kraftfahrzeugtechnik:
Karosseriebauer
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugelektriker
V. Berufsfachschulrichtung Technisches
Zeichnen:
Technischer Zeichner
VI. Berufsfachschulrichtung Bau und Holz:
Betonbauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Bootsbauer
Brunnenbauer
Dachdecker
Estrichleger
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Gebäudereiniger
Glaser
Kachelofen- und
Luftheizungsbauer
Maurer
Modellbauer
Parkettleger
Rolladen- und Jalousiebauer
Schornsteinfeger
Steinmetz und Steinbildhauer
Straßenbauer
Stukkateur
Tischler
Wärme-, Kälte und Schallschutzisolierer
Zimmerer
VII. Berufsfachschulrichtung Textil und
Bekleidung
Damenschneider
Herrenschneider
Kürschner
Modist
VIII. Berufsfachschulrichtung Leder
Bandagist
Sattler
Schuhmacher
Kürschner
IX: Berufsfachschulrichtung Chemie, Physik
und Biologie:
Fotolaborant
Vulkaniseur
X. Berufsfachschulrichtung Druck und
Papier
Buchbinder
Buchdrucker
Chemigraf
Flexograf
Siebdrucker
XI. Berufsfachschulrichtung Graphik und
Fotographie
Fotograf
XIII. Berufsfachschulrichtung Nahrung und
Gaststätten
Bäcker
Brauer und Mälzer
Fleischer
Konditor
Verkäuferin im
Nahrungsmittelhandwerk

