Ratgeber Recht - Berufsfachschule


Der erfolgreiche Besuch einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule ist als erstes Jahr der Berufsausbildung auf die Ausbildungszeit anzurechnen (also Abschlusszeugnis, nicht bloß Abgangszeugnis), wenn der Ausbildungsberuf in der Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung der entsprechenden Schulrichtung zugeordnet ist.

 

Beispiel:

Anrechnungspflicht bei Elektromechanikerlehrling, wenn dieser erfolgreich die Berufsfachschule entweder mit Richtung Metall oder Elektrotechnik besucht hat.

 

Die Ausbildungszeit verkürzt sich damit automatisch um ein Jahr (§ 27a Abs. 1 HwO). Der Auszubildende hat bereits bei Beginn der betrieblichen Ausbildung Anspruch auf die Ausbildungsvergütung des 2. Ausbildungsjahres.


Der Verzicht des Auszubildenden auf die Anrechnung ist nichtig.


Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Berufsfachschulrichtung

I.       Berufsfachschulrichtung Wirtschaft
II.     Berufsfachschulrichtung Metall
III.    Berufsfachschulrichtung Elektrotechnik
IV.    Berufsfachschulrichtung Kraftfahrzeugtechnik
V.     Berufsfachschulrichtung Technisches Zeichnen
VI.    Berufsfachschulrichtung Bau und Holz
VII.  Berufsfachschulrichtung Textil und Bekleidung
VIII. Berufsfachschulrichtung Leder
IX.    Berufsfachschulrichtung Chemie, Physik und Biologie
X.     Berufsfachschulrichtung Druck und Papier
XI.    Berufsfachschulrichtung Graphik und Fotographie
XIII. Berufsfachschulrichtung Nahrung und Gaststätten

I. Berufsfachschulrichtung Wirtschaft
 Bürokaufmann
 Verkäufer im Nahrungsmittelhandwerk


II. Berufsfachschulrichtung Metall:
 Büchsenmacher
 Elektromechaniker
 Elektromaschinenbauer
 Feinmechaniker
 Gas- und Wasserinstallateur
 Graveur
 Kachelofen- und Luftheizungsbauer
 Karosseriebauer
 Klempner
 Kraftfahrzeugmechaniker
 Kupferschmied
 Landmaschinenmechaniker
 Modellbauer
 Metallformer- und -gießer
 Technischer Zeichner
 Uhrmacher
 Werkzeugmacher
 Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
 Zweiradmechaniker


III. Berufsfachschulrichtung Elektrotechnik:
 Elektroinstallateur
 Elektromechaniker
 Elektromaschinenbauer
 Fernmeldeanlagenelektroniker
 Büroinformationselektroniker


IV. Berufsfachschulrichtung Kraftfahrzeugtechnik:
 Karosseriebauer 
 Kraftfahrzeugmechaniker
 Kraftfahrzeugelektriker


V. Berufsfachschulrichtung Technisches Zeichnen:
 Technischer Zeichner


VI. Berufsfachschulrichtung Bau und Holz:
 Betonbauer
 Betonstein- und Terrazzohersteller
 Bootsbauer
 Brunnenbauer
 Dachdecker
 Estrichleger
 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
 Gebäudereiniger
 Glaser
 Kachelofen- und Luftheizungsbauer
 Maurer
 Modellbauer
 Parkettleger
 Rolladen- und Jalousiebauer
 Schornsteinfeger
 Steinmetz und Steinbildhauer
 Straßenbauer
 Stukkateur
 Tischler
 Wärme-, Kälte und Schallschutzisolierer
 Zimmerer


VII. Berufsfachschulrichtung Textil und Bekleidung
 Damenschneider
 Herrenschneider
 Kürschner
 Modist


VIII. Berufsfachschulrichtung Leder
 Bandagist
 Sattler
 Schuhmacher
 Kürschner


IX: Berufsfachschulrichtung Chemie, Physik und Biologie:
 Fotolaborant
 Vulkaniseur


X. Berufsfachschulrichtung Druck und Papier
 Buchbinder
 Buchdrucker
 Chemigraf
 Flexograf
 Siebdrucker


XI. Berufsfachschulrichtung Graphik und Fotographie
 Fotograf


XIII. Berufsfachschulrichtung Nahrung und Gaststätten
 Bäcker
 Brauer und Mälzer
 Fleischer
 Konditor
 Verkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk


 

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