Ratgeber Ausbildungsrecht - Tarifvertrag
1. Was
ist ein Tarifvertrag?
2. Für wen gilt der
Tarifvertrag?
3. Welcher Tarifvertrag gilt in
Mischbetrieben?
4. Welche Pflichten treffen den
Ausbildungsbetrieb hinsichtlich des Tarifvertrages?
5. Wo
bekomme ich ein Exemplar des Tarifvertrages?
6. Weitere
Infos
1. Was ist ein
Tarifvertrag?
Tarifverträge werden zwischen den
Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen und den Gewerkschaften
nach Maßgabe des Tarifvertragsgesetzes
(TVG) geschlossen. In ihnen werden
für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verbindliche
Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen
geregelt, z. B. Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen,
Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und
vieles andere. Normalerweise sind die dort getroffenen Regelungen für den
Arbeitnehmer günstiger als die gesetzlichen Bestimmungen. Insgesamt gelten
hierzulande zur Zeit über 50.000 Tarifverträge.
Folgende
Arten von Tarifverträgen gibt es:
| Flächen- oder Branchentarifvertrag | gilt für eine bestimmte Branche in einer
bestimmten Region,
z. B. Tarifvertrag für das Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen |
| Haus- oder Firmentarifvertrag | gilt nur für ein bestimmtes Unternehmen, z. B. Volkswagen. Dieser Tarifvertrag hat dann Vorrang vor einem entsprechenden Branchentarifvertrag. |
| Lohn- und Gehaltstarifvertrag | regelt die Mindestlöhne. Lohn- und Gehaltstarifverträge werden alle 1 - 2 Jahre erneuert. |
| Rahmen- und Manteltarifvertrag | regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, z. B.
Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, allgemeine Lohnbedingungn usw.
Rahmen- und Manteltarifverträge werden nur in großen Abständen erneuert. |
2. Für wen gilt der
Tarifvertrag?
a) tarifgebundene Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
Grundsätzlich gilt der Tarifvertrag nur dann, wenn
der Ausbildungsbetrieb Mitglied der Innung und der Auszubildende Mitglied der
entsprechenden Gewerkschaft ist (sog. tarifgebundene Arbeitgeber und
Arbeitnehmer). Tritt der Ausbildungsbetrieb aus der Innung aus, bleibt er nach
§ 3 Abs. 3 TVG dennoch an den bestehenden Tarifvertrag gebunden, bis dessen
Laufzeit endet.
b) Vertragliche Einbeziehung in den
Ausbildungsvertrag
Bei nicht tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben
kann der entsprechende Tarifvertrag dadurch Geltung erlangen, dass dies im
Ausbildungsvertrag vereinbart wird.
| Beispiel: | Ausbildungsbetrieb
A ist nicht in der Innung. Der bestehende Tarifvertrag gilt für ihn
eigentlich nicht.
Hinsichtlich der Ausbildungsvergütung finden jedoch die Bestimmungen des Tarifvertrages gemäß Punkt D des Ausbildungsvertrages ("Die Vergütung richtet sich nach der tarifvertraglichen Regelung..) Anwendung. Ist dies nicht gewollt, müssen die Parteien diesen Passus streichen und können dann eine Vergütung von bis zu 20% unter Tarif vereinbaren. |
c) allgemeinverbindlicher
Tarifvertrag
Ist der Tarifvertrag durch den Bundes- oder
Landesarbeitsminister gem. § 5 TVG für allgemein verbindlich
erklärt worden, erstreckt sich seine Rechtswirkung auf Arbeits- und
Ausbildungsverhältnisse der entsprechenden Branche, egal ob tarifgebunden
oder nicht. Es gelten also für alle Ausbildungsbetriebe - ob
Innungsmitglied oder nicht - die Bestimmungen des entsprechenden
Tarifvertrages. Derzeit sind rund 500 Tarifverträge für
allgemein verbindlich erklärt:
| Beispiel: |
|
Welche Tarifverträge für
allgemein verbindlich erklärt sind, können Sie im Tarifregister beim
Bundesminisiterium für Arbeit und Soziales
nachsehen.
3. Welcher Tarifvertrag gilt in
Mischbetrieben?
Ist ein Unternehmen in mehreren Sparten tätig ist, für die
unterschiedliche Tarifverträge gelten (sog. Mischbetrieb), so ist allein der Tarifvertrag maßgeblich, der der
überwiegenden Arbeitszeit der Arbeitnehmer entspricht (BAG Urteil vom 05.09.1990, BB 91, 344).
| Beispiel: | Ausbildungsbetrieb
A beschäftigt 20 Gas- und Wasserinstallateure und 5 Glaser. Für beide
Bereich besteht jeweils ein Tarifvertrag. Maßgeblich für den Betrieb
des A ist der Tarifvertrag Gas & Wasser, da hier die überwiegende
Arbeitszeit der Arbeitnehmer anfällt.
Lehrling L erhält daher die Ausbildungsvergütung gemäß dem Tarifvertrag Gas & Wasser , obwohl er als Glaser ausgebildet wird und daher eigentlich nach dem Tarifvertrag Glaser zu bezahlen wäre. |
4. Welche Pflichten treffen den
Ausbildungsbetrieb hinsichtlich des Tarifvertrages?
Gemäß § 8 TVG muss der Ausbildungsbetrieb ein Exemplar des Tarifvertrages an geeigneter Stelle so auslegen, dass sich der Auszubildende jederzeit über den Inhalt des Tarifvertrages informieren kann.
Außerdem muss der Ausbildungsbetrieb gemäß § 11 Abs 1 Nr. 9 BBiG in den Ausbildungsvertrag einen Hinweis auf den einschlägigen Tarifvertrag aufnehmen. Dies kann unter Punkt G des Ausbildungsvertragsformulars erfolgen.
| Beispielformulierung | "Der Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW vom 26. März 1999 findet Anwendung". |
Diese Vorschriften gelten bei allgemein verbindlichen
Tarifverträgen auch für nicht tarifgebundene
Ausbildungsbetriebe.
5. Wo bekomme ich ein Exemplar des Tarifvertrages?
Tarifgebundene Arbeitgeber können den
Tarifvertrag bei ihrer Innung, tarifgebunde Auszubildende bei ihrer
Gewerkschaft erhalten.
Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und
Arbeitnehmer können ein Exemplar des für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (Kopien +
Porto) bei der Innung bzw. Gewerkschaft anfordern (§ 9 der Verordnung zur
Durchführung des Tarifvertragsgesetzes).
Ansonsten können Sie
auch vor Ort in jeden Tarifvertrag Einsicht nehmen:
- beim
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
- in den Bibliotheken der Arbeitsgerichte und der
Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen.
Weitere ausführliche Infos zum Thema Tarifvertrag:
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