So urteilen die Gerichte - Stichwort "Urlaub"
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Nr. 1 |
Eine tarifliche Regelung, nach der
anstelle eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung der Anspruch auf
Entschädigung durch eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien
tritt, weicht nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer von der gesetzlichen
Bestimmung des § 7 Abs. 4 BUrlG ab.
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Nr. 2 |
Bei der Vorschrift des
§ 19 Abs. 3 Satz 1 JArbSchG, nach
der Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben
werden soll, handelt es sich um eine dringende Empfehlung an den Arbeitgeber.
Sie ist für Personen über 18 Jahren bei der Interessenabwägung
nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu beachten.
Ein Grund für eine abweichende Urlaubserteilung kann beispielsweise
vorliegen, wenn der Betrieb außerhalb der Berufsschulferien einheitliche
Betriebsferien macht.
Oberlandesgericht Köln, Beschluß vom 09.03.1990, Ss 50/90. EzB, § 19 JArbSchG Nr. 1 |
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Nr. 3 |
Durch eine tarifliche Regelung kann der
gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der
nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres
ausscheidet, nicht ausgeschlossen oder gemindert werden. Auch eine
Zwölftelung dieses Anspruchs ist nicht wirksam.
Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 8.3.1984 - 6 AZR 442/83 NZA, 1984, 160. |
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Nr. 4 |
Eigenmächtiger Urlaubsantritt kann
auch noch kurz vor der Abschlussprüfung ein wichtiger Grund zur
Kündigung sein.
Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 22.09.1983, 3 Ca 1733/83. EzB, § 6 Abs. 1 Nr. 3 BBiG Nr. 3 |
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*EzB = Entscheidungssammlung zum Berufsbildungsrecht, Luchterhand Verlag |



