Vorsorgevollmacht für Unternehmer

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Kategorie: Recht

Vorsorgevollmacht für Unternehmer          

Was ist mit meinem Unternehmen, wenn ich längere Zeit ausfalle?

Inhalte
Unternehmen treffen oft nur unzureichend Vorsorge für den Ausfall des Betriebsinhabers. Dies gilt zum einen für den Todesfall, aber auch für den Betreuungsfall.
Das Unternehmertestament hilft nicht weiter, da es erst mit dem Tod des Betriebsinhabers greift.
In diese Lücke fällt die Vorsorgevollmacht des Unternehmers sowohl für den privaten als auch den betrieblichen Bereich. Es ist Vorsorge für den Fall zu treffen, dass der Betriebsinhaber zwar noch lebt, aber aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb nicht mehr leiten kann.

Besonders regelungsbedürftig sind die Fälle, in denen der Betriebsinhaber als alleiniger Inhaber oder alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ausfällt und keine Personen oder Organe vorhanden sind, die eine Ersatzperson bestellen könnten. Aber auch in allen anderen Fällen sollten konkrete Regelungen getroffen werden.
Auch wenn eine Generalvollmacht regelmäßig den Bereich des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts mitumfasst, ist für den Betrieb spezielle Vorsorge zu treffen. Unter anderem ist an Handlungsanweisungen zu denken, was aus dem Unternehmen wird, wenn der Betriebsinhaber etwa durch plötzliche Krankheit oder durch Unfall längere Zeit den Betrieb nicht führen kann. Ansonsten könnten Bevollmächtigte nicht nur die Haftung im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Ehepartner bzw. den Erben des Betriebsinhabers fürchten.
Zudem ist eine konkrete Auswahl der Bevollmächtigten und am besten eines zusätzlichen Kontrollbevollmächtigten zu treffen.
Auch wenn eine unternehmerbezogene Vorsorgevollmacht immer nach den konkreten Umständen individuell anzupassen ist, wird über die vielfältigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich einer Vorsorgevollmacht für Unternehmer informiert.


Dozent
Rechtsanwalt Thomas Benden, Bad Münstereifel


Anfangsdatum: 28.03.2012
Enddatum: 28.03.2012
Uhrzeit: 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Dauer: 1 Abend
Veranstaltungsform: Berufsbegleitender Lehrgang
Gesamtpreis: 60,00 €
Nebenkosten: keine
Förderung: Finanzierung über Bildungsscheck
Ort: Fortbildungszentrum Köhlstraße der Handwerkskammer zu Köln
Köhlstraße 8
50827 Köln
Voraussetzungen: Keine
Zielgruppe: Unternehmer, Führungskräfte und sonstige Interessierte
Abschluss:
Ansprechpartner: Herr Thomas Gröschner
Tel: 0221/2022-773
Fax: 0221/2022-301
E-Mail: groeschner@hwk-koeln.de


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