Teilnahmebedingungen der Weiterbildung
Anmeldung: Wir bitten, zur schriftlichen Anmeldung die Formularanträge zu benutzen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sollen zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Gruppenanmeldungen für mindestens 4 Teilnehmer (pro Betrieb) sollen zur Vereinbarung von Gruppenrabatten vier Wochen vor Beginn vorliegen. Wichtiger Hinweis für Antragsteller von Bildungsschecks: Die Anmeldung (der Vertrag) wird erst rechtswirksam, wenn dem Weiterbildungsanbieter ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühr (maximal 500,00 €) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wird.
Gebühren: Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird Zahlungs- und Teilnahmeverpflichtung zugesichert. Die Einladung mit beigefügter Gebührenrechnung wird im Regelfall 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugestellt. Die mit Gebührenbescheid festgestellten Gebühren sind vor Lehrgangsbeginn fällig. Ratenzahlungen bei mehrmonatigen Maßnahmen können mit der Lehrgangsverwaltung schriftlich vereinbart werden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahme an Veranstaltungen nur bei Nachweis der Gebührenzahlung, ggfls. der fälligen Ratenzahlung, möglich ist und die Zulassung zu Abschlussprüfungen erst mit Eingang der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erfolgen kann.
Rücktritt, Kündigungsmaßnahmen: Eine Kündigung, auch aus Kulanzgründen, ist ausgeschlossen. Lediglich bei Weiterbildungslehrgängen zur Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung sind Rücktritts- und Kündigungserklärungen schriftlich der Lehrgangsverwaltung zu erklären. Vor Lehrgangsbeginn wird bei Rücktrittserklärung nach erfolgter Einladung die Einschreibgebühr von z.Zt. 127,00 € berechnet. Nach Lehrgangsbeginn ist eine Kündigung bei Teilzeitlehrgängen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, bei Vollzeitlehrgängen von vier Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilmäßig fällig.
Veränderungen im Veranstaltungsplan: Ausfall von Dozenten und eine zu geringe Teilnehmerzahl zwingen im Einzelfall zur Umplanung oder Absage. Auch kann es aus Gründen der Aktualität notwendig werden, von dem angekündigten Programm abzuweichen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Muss die Handwerkskammer eine Veranstaltung absagen, erstatten wir umgehend, unter Ausschluss von weiteren Ansprüchen, die bezahlten Teilnehmergebühren. Notwendige Dozentenwechsel, Lehrplanänderungen und Verschiebungen im Ablauf bleiben vorbehalten und berechtigen den Teilnehmer nicht zur Kündigung.
Haftung: Leihweise überlassenes Unterrichtsmaterial und -geräte sind beanstandungsfrei zurückzugeben. Die Benutzer haften für die ordnungsgemäße Rückgabe. Soweit Arbeitsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Vervielfältigung ausgeschlossen; bei nachgewiesenen Verstößen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. Weiteres regelt die Hausordnung.
Ausschluss: Erhebliche Störungen des Lehrgangsbetriebs führen zur Abmahnung durch die Lehrgangsverwaltung und im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Fortgang der Veranstaltung. Im EDV-Bereich führt unzulässiges Kopieren von Programmen zum Ausschluss von diesem Lehrgangsbereich. Darüber hinausgehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Zu einem Ausschluss führt auch ein wiederholtes Nichtzahlen von Gebühren bzw. ein Überschreiten der Fälligkeitsdaten bei zugestandenen Ratenzahlungen. In allen Fällen eines Ausschlusses ist die noch ausstehende Lehrgangsgebühr sofort fällig.
Teilnahmebescheinigungen: Bescheinigungen über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen werden - soweit für den Lehrgang vorgesehen - nur ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht hat.
Datenschutz: Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden in der EDV-Anlage der Handwerkskammer gespeichert. Die Weitergabe an Dritte wird nur im Rahmen des Datenschutzes zugelassen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei einer finanziellen Förderung über die bisher erfolgte Teilnahme an der Lehrgangsveranstaltung auf Anfrage die fördernde Stelle zu unterrichten ist.
Gerichtsstand: Im Falle eines streitigen Verfahrens gilt als Gerichtsstand Köln.
Stand: 12. November 2007



