Für die Teilnahme am Lehrgang sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Praktische Erfahrung nach der Gesellenprüfung ist empfehlenswert.
Die Lehrgangszeit der Tagesschule wird als Ausfallzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt, sofern der Teilnehmer den Schulbesuch mit der bestandenen Meisterprüfung abschließt und der Lehrgang mindestens 600 Unterrichtsstunden umfasst.
Die Meisterprüfung besteht aus 4 Teilen:
Teil I - Fachpraxis
Teil II - Fachtheorie
Teil III - Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Wir empfehlen, die Lehrgänge und Prüfungen zur Fachkauffrau/-mann (HWK) = Anerkennung auf Hauptteil III
und die
Ausbildereignungsprüfung = Anerkennung auf Hauptteil IV
vor den Hauptteilen I und II zu absolvieren.
Das passende Lehrgangsangebot der Meisterschulen finden auf der linken Seite. Für Fragen stehen wir unter 0221/2022 - 356 zur Verfügung oder eine E-Mail an fbz@hwk-koeln.de



