Gleiche Bedingungen für alle!
Neben der Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule gehört – sozusagen in der Nahtstelle zwischen Schule und Betrieb – die so genannte Überbetriebliche Unterweisung (ÜLU) zu unserem bewährten dualen Ausbildungssystem. Dabei erfüllt sie eine nicht zu unterschätzende Funktion bei der möglichst gleich hohen Qualifikation aller Auszubildenden, egal in welchem Betrieb oder welcher Region diese ihre Ausbildung erhalten.
Die Anforderungen in den einzelnen Handwerksberufen mit oft sehr breiten Arbeitsgebieten wachsen ständig. Der technische Fortschritt hält uns in Atem. Wer kann da noch alles überblicken, wer kann ständig neu investieren? In vielen Branchen kann nur noch der überleben, der sich spezialisiert hat. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass Auszubildende ein breites und aktuelles Wissen haben, wenn sie die Gesellenprüfung ablegen wollen.
Hier springt die ÜLU ein und sorgt dafür, dass alle Lehrlinge einen möglichst einheitlichen Wissensstand erreichen. Viele Handwerksbetriebe dürfen überhaupt nur deshalb ausbilden, weil es die ÜLU gibt. Die Ausbildungsbetriebe werden durch Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW von einem Teil der Ausbildungskosten entlastet.
Aufgaben der ÜLU
· Ergänzungsfunktion zur Erhaltung der betrieblichen Eignung
· Systematische Grundausbildung
· Anpassung an die technische Entwicklung
Ziele der ÜLU
· Einheitlich hohes Ausbildungsniveau
· Ausgleich von betrieblichen und regionalen Nachteilen
· Erhaltung von Ausbildungskapazitäten

