Der Bildungsscheck – Weiterbildung mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW

Mit dem sog. Bildungsscheck über maximal 500 Euro können bis zur Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme abgedeckt werden.

 

Gefördert werden zum Beispiel gewerblich-technische Lehrgänge, Fremdsprachen- oder EDV-Kurse.

 

Nicht unter die Förderung fallen unter anderem arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen wie Schulungen für das Bedienen von Maschinen. Ebenso wenig Kurse, die der reinen Erholung dienen.

 

Teilnehmen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner Weiterbildung teilgenommen haben. Zur Zielgruppe zählen auch mitarbeitende Familienangehörige, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte. Des Weiteren können Inhaber von Betrieben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind (Existenzgründer), einen Bildungsscheck für die eigene Weiterbildung erhalten.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen Inhaber von Betrieben, die länger als fünf Jahre bestehen und Auszubildende.

 

Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Betrieben in Anspruch genommen werden.

 

Eine ausführliche Beratung bei einer anerkannten Bildungsberatungsstelle ist wichtiger Bestandteil der Weiterbildungsförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

So informiert die Handwerkskammer zu Köln Arbeitnehmer und Unternehmen über geeignete Angebote und erstellt auf Wunsch individuelle Qualifikationsprofile. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgestellt, der dann bei einer Weiterbildungseinrichtung eingelöst werden kann.

 

 

Starten Sie in Ihre berufliche Zukunft - rufen Sie an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren:

 

 

Telefonnummern der Ansprechpartner:



Ute Smania: 0221 / 2022 - 250
Christine Vandenesch: 0228 / 6047962 (dienstags)
   


Weitere Informationen zu den Bildungsschecks erhalten Sie auch im Internet unter
www.bildungsscheck.nrw.de