Fördermittel & Zuschüsse - Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sind für Jugendliche gedacht, deren Ausbildung aufgrund von schulischen und sprachlichen Defiziten oder auch Problemen im sozialen Umfeld gefährdet ist.
Wer kann an abH teilnehmen?
- Alle Auszubildenden, denen insbesondere der Unterricht in der Berufsschule (Theorie) Schwierigkeiten bereitet:
- Lernbeeinträchtigte Auszubildende
- Sozial benachteiligte Auszubildende
- Auszubildende mit Sprachschwierigkeiten
Was kann abH leisten?
abH ist ein Programm der Arbeitsämter. Darum sagt Ihnen auch die Berufsberatung Ihrer Arbeitsagentur, wo in Ihrer Nähe ausbildungsbegleitende Hilfen angeboten werden.
Durch Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung:
- Verbesserung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse sowie des Allgemeinwissens
- Abbau von Sprachdefiziten
- Vermittlung von Lerntechniken ("Das Lernen lernen")
- Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
- Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
- Training des Sozialverhaltens/Entwicklung der Persönlichkeit
- Vorbereitung auf die Gesellen-/Abschlussprüfung
Wer trägt die Kosten der abH?
Die Kosten der abH trägt das Arbeitsamt. Wird der Auszubildende vom Betrieb für abH freigestellt, kann dem Betrieb die entsprechende Ausbildungsvergütung vom Arbeitsamt anteilig ersetzt werden.
Wie wird abH durchgeführt?
abH
erfolgt in Kleingruppen (ca. 5 Teilnehmer) und dauert zwischen 3 und 8
Stunden wöchentlich. Der Unterricht wird von Fachlehrern bzw.
Sozialpädagogen erteilt. Für jeden Auszubildenden wird ein
individueller Förderplan in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb
erstellt, anhand dessen die Lernschritte und Lernerfolge verfolgt
werden können.
Wo muss die abH beantragt werden?
Über die Teilnahme an abH entscheidet die Berufsberatung Ihrer Arbeitsagentur.
Gefördert werden nur solche Auszubildende, bei denen Verlauf oder
Abschluss der Ausbildung gefährdet sind oder ein Abbruch der Ausbildung
droht. Erforderlich ist die schriftliche Einverständniserklärung des
Ausbildungsbetriebes, dem keine Kosten entstehen.
Für welche Dauer wird abH bewilligt?
Bewilligt wird abH in der Regel für ein Jahr und muss dann jeweils neu beantragt werden. Insgesamt kann der Auszubildende abH von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

