Zeitwertermittlung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
Handwerksbetriebe, die an einen Nachfolger übergeben, verkauft oder verpachtet werden sollen, können sich zur Bewertung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen an die technische Beratung wenden und diese kostenlose Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Bewertet werden alle gängigen Betriebseinrichtungen im handwerklichen Bereich. Ausgenommen sind Pkw, Lkw, Baumaschinen, etc. und Software. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden pauschal bewertet.
Bewertungen zu Beleihungszwecken, Einzelverkäufen, Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen werden durch uns nicht vorgenommen.
Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen zu den Bewertungsobjekten ab. Dafür benötigen wir Ihre Mitarbeit, denn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten sind die Basis der Zeitwertermittlung. Sie sollten uns also genaue und vollständige Angaben über Anzahl, Fabrikat, Bezeichnung, Baujahr sowie Anschaffungspreis der zu bewertenden Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Erfassungungsformulare erhalten Sie von uns.
Sobald uns das ausgefüllte und unterschriebene Erfassungsformular vorliegt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Daran anschließend erfolgt die Bewertung.
Ansprechpartner für alle Fragen zur Zeitwertermittlung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen ist:
Dipl.-Ing. Jürgen Riepert
Telefon 0221-2022-319
Fax 0221-2022-413
E-mail riepert@hwk-koeln.de
