Umweltberatung
Energie
Energieeinsparung im Betrieb, Effizienz- und Einsparpotenziale bei der Energieanwendung nutzen. Profitieren Sie von den technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Energiekosten im Betrieb. Nutzen Sie neue Technologien und Förderprogramme und sorgen für eine günstigere Kostenstruktur.
weitere Links hierzu:
Anbieterliste für Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieaudits
Auf Grundlage von § 7 des Energiedienstleitungsgesetzes (EDL-G) führt die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eine öffentliche Anbieterliste, in die sich alle interessierten Anbieter eintragen können.Zielsetzung der Anbieterliste ist es, die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen zu fördern, in dem den Anbietern ermöglicht wird, ihre Angebote an zentraler Stelle zu präsentieren und darüber die Markttransparenz für die Endverbraucher gesteigert wird.
Unter www.bfee-online.de besteht nunmehr für Betriebe die Möglichkeit, sich online in diese Liste einzutragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen beinhalten, dass die Anbieter zuverlässig und fachkundig sind und ihre Angebote zu wettbewerbsorientierten Preisen anbieten. Anbieter von Energieaudits müssen zudem in unabhängiger Weise beraten.
Zu der Eintragung in die Anbieterliste stehen auf den Internetseiten der BfEE neben den allgemeinen Bestimmungen zur Nutzung der Anbieterliste auch eine Kurzanleitung zur Selbstregistrierung und eine Kurzanleitung zur Ersteintragung des Anbieterprofils bereit.
Für Handwerksbetriebe, die im Bereich von Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen tätig sind, bietet sich auf dieser Plattform eine Möglichkeit das eigene Dienstleistungsangebot darzustellen.
Energieeffizienzförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Mit dem neuen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU soll der effiziente Energieeinsatz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert werden. Seit Ende Februar gibt es Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen sowie verbilligte Investitionsdarlehen. Die Handwerkskammer zu Köln fungiert bei dem neuen Förderprogramm für ihre Mitgliedsbetriebe als Regionalpartner der KfW.
Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:
a) Beratungsförderung
Hier sind Förderleistungen sind für eine Initial- sowie eine Detailberatung zum Energiesparen vorgesehen:
für eine eintägige Initialberatung zum Energiesparen
(max. Zuschuss in Höhe von 640 Euro / 80 Prozent vom Höchstsatz von 800 Euro)
für eine mehrtägige Detailberatung zum Energiesparen
(max. Zuschuss in Höhe von 4.800 Euro / 60 Prozent vom Höchstsatz von 8.000 Euro)
b) Investitionsdarlehen
Im Rahmen des ERP-Energieeffizienzprogramms können Investitionen für Energieeinsparmaßnahmen in Höhe von maximal 10 Mio. Euro mit einem
zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. Hierbei ist bei
Ersatzinvestitionen eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent und
bei Neuinvestitionen von mindestens 15 Prozent notwendig.
Weitere Informationen zum neuen Energieeffizienzförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten Sie hier.
Geänderte Konditionen für die Förderung erneuerbarer Energien
Seit dem 15. 03. 2011 gelten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums mit verbesserten Konditionen.
Die Erhöhung der Förderung ist teilweis bis zum Jahresende 2011 befristet – daher gilt es keine Zeit zu verlieren.
Mit dem Marktanreizprogramm soll die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien gestärkt werden.
Es gelten folgende Neuerungen:
Solarkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird bis 30.12.2011 auf 120 Euro/m2 erhöht (ab 1.1.2012: 90 Euro/m2).
Wird darüber hinaus ein alter Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht, kann es einen zusätzlichen Kesseltauschbonus geben. Der Bonus beträgt bis zum 30.12.2011 600 Euro, danach 500 Euro. Einen weiteren Bonus von 600 Euro (500 Euro ab 1.1.2012) gibt es für die Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe bzw. Solarthermie mit Biomasseanlage.
Biomasseanlagen
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholz-Vergaserkesseln wird wieder eingeführt, allerdings muss dabei eine besonders geringe Staubemission nachgewiesen werden. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro pro Anlage.
Wärmepumpen
Bei Wärmepumpen wurden die Anforderungen bei den Jahresarbeitszahlen verringert und der Berechnungsmaßstab von der Wohnfläche auf die Wärmeleistung umgestellt. Dies soll die Antragsstellung erleichtern und vereinfachen. Große Wärmepumpen von mehr als 100 kW werden ab sofort in das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen.
Anträge ab sofort nach neuen Richtlinien möglich
Weitere Informationen erhalten Sie hier .
Gewerbeabfall
Abfallentsorgung per Mausklick - Umstellung auf elektronisches Nachweisverfahren
Wer gefährliche Abfälle (umgangssprachlich: „Sonderabfälle") zur Entsorgung abgibt, befördert oder annimmt, muss darüber Nachweise führen. Das Abfallrecht sieht hierfür verschiedene Varianten von Entsorgungsnachweisen, Übernahmescheinen und Begleitscheinen vor. Diese Nachweise wurden bislang in Papierform geführt. Das ändert sich zum 1. April 2010 - der „Papierkrieg" wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Alle Betroffenen sind gezwungen, sich umzustellen. Rechtzeitige Vorbereitung ist wichtig! Handwerksbetriebe können unter zwei Voraussetzungen betroffen sein: wenn sie Abfälle Dritter zur Beförderung oder Entsorgung annehmen oder als Erzeuger gefährlicher Abfälle, sofern sie selber Entsorgungsnachweise führen. Damit Sie prüfen können, ob Sie betroffen sind und welche innerbetriebliche Vorbereitung gegebenenfalls erforderlich ist, bietet Ihnen die Handwerkskammer ein ausführliches Merkblatt an.
Abfall lässt sich in betrieblichen Abläufen nie ganz vermeiden. Trotzdem sollte das Hauptaugenmerk im Betrieb auf die Abfallvermeidung hin gerichtet sein. Es sollte eine ordnungsgemäße stoffliche oder thermische Verwertung erreicht werden. Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Beseitigung zu gewährleisten.
Da die Kommunen selbst sehr an diesem Thema interessiert sind und die notwendige Hilfestellung, vor allem bei der Entsorgung geben, stehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten Abfallberater zur Verfügung.
weitere Links hierzu:
Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe
Stadt Bonn, Amt für Abfallwirtschaft
Stadt Leverkusen, Avea
Rheinisch Bergischer Kreis, BAV
Rhein Sieg Kreis, Amt für Abfallwirtschaft
Oberbergischer Kreis, BAV
Rhein Erft Kreis, Abfallwirtschftsbehörde
Umwelt

