Umweltberatung

 

  

Energie

Energieeinsparung im Betrieb, Effizienz- und Einsparpotenziale bei der Energieanwendung nutzen. Profitieren Sie von den technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Energiekosten im Betrieb. Nutzen Sie neue Technologien und Förderprogramme und sorgen für eine günstigere Kostenstruktur.

 

weitere Links hierzu:

 Energieagentur NRW

 Effizienz-Agentur NRW

 

 

 

 

 

Energieeffizienzförderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Mit dem neuen Sonderfonds Energieeffizienz in KMU soll der effiziente Energieeinsatz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert werden. Seit Ende Februar gibt es Zuschüsse für Energieeffizienzberatungen sowie verbilligte Investitionsdarlehen. Die Handwerkskammer zu Köln fungiert bei dem neuen Förderprogramm für ihre Mitgliedsbetriebe als Regionalpartner der KfW.

 

Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen:

 

a) Beratungsförderung

Hier sind Förderleistungen sind für eine Initial- sowie eine Detailberatung zum Energiesparen vorgesehen:

 

für eine eintägige Initialberatung zum Energiesparen

(max. Zuschuss in Höhe von 640 Euro / 80 Prozent vom Höchstsatz von 800 Euro)

 

für eine mehrtägige Detailberatung zum Energiesparen

(max. Zuschuss in Höhe von 4.800 Euro / 60 Prozent vom Höchstsatz von 8.000 Euro)

 

 

b) Investitionsdarlehen

Im Rahmen des ERP-Energieeffizienzprogramms können Investitionen für Energieeinsparmaßnahmen in Höhe von maximal 10 Mio. Euro mit einem

zinsverbilligten Darlehen gefördert werden. Hierbei ist bei

Ersatzinvestitionen eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent und

bei Neuinvestitionen von mindestens 15 Prozent notwendig.

 

Weitere Informationen zum neuen Energieeffizienzförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten Sie hier.

 

 

Energieeinsparung im Handwerkbetrieb


Die Auftaktveranstaltung "Energieeinsparung im Handwerksbetrieb" war mit 109 Teilnehmern ein großer Erfolg. Ministerin Thoben, welche die Grußworte an das Auditorium richtete, stellte die Position und Unterstützung der Landesregierung vor. Hautgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich betonte die Aktivitäten der Handwerkskammer in bezug auf die Messe Haus und Wohnen, welche vom 20.-23. November 2008 in den Kölner Messehallen stattfindet und in der das Thema Energie besondere Berücksichtigung findet. Ein Musterstand war sogar zu besichtigen.

Experten der Kölner Bank und der kfw betrachteten die monetäre Seite der Finanzierung über Kredite und Fördermittel.
Fachexperten der Energieagentur NRW und der Handwerkskammer zu Köln hatten für die Teilnehmer, welche aus allen Bereichen des Handwerks kamen, Beispiele für unterschiedliche Sparmöglichkeiten bis hin zu Innovationen aus dem Handwerk im "Werkzeugkoffer" mitgebracht.

 

Die Vorträge finden Sie hier als Download (PPT.-Format):


Weitere Veranstaltungen zu diesem Themenbereich sind in Vorbereitung.

 

 

Gewerbeabfall 

Abfallentsorgung per Mausklick - Umstellung auf elektronisches Nachweisverfahren


Wer gefährliche Abfälle (umgangssprachlich: „Sonderabfälle") zur Entsorgung abgibt, befördert oder annimmt, muss darüber Nachweise führen. Das Abfallrecht sieht hierfür verschiedene Varianten von Entsorgungsnachweisen, Übernahmescheinen und Begleitscheinen vor. Diese Nachweise wurden bislang in Papierform geführt. Das ändert sich zum 1. April 2010 - der „Papierkrieg" wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Alle Betroffenen sind gezwungen, sich umzustellen. Rechtzeitige Vorbereitung ist wichtig! Handwerksbetriebe können unter zwei Voraussetzungen betroffen sein: wenn sie Abfälle Dritter zur Beförderung oder Entsorgung annehmen oder als Erzeuger gefährlicher Abfälle, sofern sie selber Entsorgungsnachweise führen. Damit Sie prüfen können, ob Sie betroffen sind und welche innerbetriebliche Vorbereitung gegebenenfalls erforderlich ist, bietet Ihnen die Handwerkskammer ein ausführliches Merkblatt an.
 

 

 

 

Abfall lässt sich in betrieblichen Abläufen nie ganz vermeiden. Trotzdem sollte das Hauptaugenmerk im Betrieb auf die Abfallvermeidung hin gerichtet sein. Es sollte eine ordnungsgemäße stoffliche oder thermische Verwertung erreicht werden. Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Beseitigung zu gewährleisten.
Da die Kommunen selbst sehr an diesem Thema interessiert sind und die notwendige Hilfestellung, vor allem bei der Entsorgung geben, stehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten Abfallberater zur Verfügung.

 

weitere Links hierzu:

Stadt Köln, Abfallwirtschaftsbetriebe

Stadt Bonn, Amt für Abfallwirtschaft 

Stadt Leverkusen, Avea

Rheinisch Bergischer Kreis, BAV

Rhein Sieg Kreis, Amt für Abfallwirtschaft

Oberbergischer Kreis, BAV

Rhein Erft Kreis, Abfallwirtschftsbehörde

 

 

Umwelt 

Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in PKW und leichte Nutzfahrzeug bis 3,5 Tonnen

 

Erstmalig wird ab 1. Juni 2010 auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert. Für Nutzfahrzeuge erfolgt keine Rückwirkung. Förderfähige leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Die Förderung für Nutzfahrzeuge erfolgt nur für Nachrüstungen zwischendem 13. Mai 2010 bis 31. Dezember 2010, soweit der Antrag auf Förderung zwischen dem 1. Juni 2010 und dem 15. Februar 2011 gestellt wird.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde - wie bei der PKWNachrüstförderung im Jahr 2009 - mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragt.

Anträge können erst ab dem 1. Juni 2010 eingereicht werden. Vorher eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Antragsstellung ist erst nach erfolgtem Einbau eines Filters und der dementsprechenden Einbaubestätigung imFahrzeugschein möglich.

 

Ab dem 1. Juni 2010 steht auf der Internetseite des BAFA unterwww.pmsf.bafa.de eine Online-Maske zur Antragstellung zur Verfügung. In diese Antragsmaske können die erforderlichen Angaben eingetragen und die Daten direkt an das BAFA übermittelt werden. Anschließend sind das ausgedruckte und zweifach unterschriebene Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beim BAFA einzureichen. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgtin der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.htmlUnternehmen müssen zusätzlich eine Erklärung ausfüllen, dass die Vorschriftender "De-Minimis-Regelung" (maximale Förderhöhe kumuliert mit anderen Förderungen) eingehalten wurden. Die "De-Minimis-Erklärung" wird beim Ausfüllen des Onlineantrages ab 1. Juni automatisch bereitgestellt. Zu den Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist insbesondere der Punkt 4 der Richtlinie (vor allem 4.3 bis 4.5) maßgeblich.

 

Weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet unter www.bafa.de sowie www.bmu.de/partikelfilter zu finden. Fragen beantworten Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter des BAFA Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon 030/3 46 46 54 80.

 

Hinweise zu technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung und bestehenden Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen erhalten Sie vom örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und auf der Seite: "Partikelfilter nachrüsten".