Nun ist es endgültig: Die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG), die den Empfänger von Baugeld verpflichtet, dieses nur zur Befriedigung von Forderungen solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung des Baus auf Grund eines Werk-, Dienst- oder Liefervertrages beteiligt waren, ist verfassungsgemäß.
Ganz aktuell gilt es für die Betriebe wieder neue Informationspflichten zu beachten.
Seit dem 17. Mai 2010 ist die sog. „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung" -oder kurz: DL-InfoV genannt- in Kraft, die auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus dem Jahre 2006 basiert (RL 2006/123/EG) und den Betroffenen zum Schutz der Verbraucher weitere erhebliche Informationspflichten auferlegt.
Arbeiten z.B. an Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen und Hochspannungsschaltanlagen sind nur mit besonderer Bescheinigung zulässig!
Die neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) verlangt ab sofort für viele handwerkliche Tätigkeiten besondere Qualifikationsnachweise in Form einer Sachkundebescheinigung und einer Betriebszertifizierung.
Ohne diese dürfen Arbeiten an den betroffenen Einrichtungen nicht mehr ausgeübt werden. Betroffen sind nicht nur Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen.
Betriebe, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, sollten diesen dringend umgehend stellen, da am 04.07.2009 die Übergangfrist endet. Danach gelten verschärfte Bedingungen.

