Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung
Arbeiten z.B. an Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen und Hochspannungsschaltanlagen sind nur mit besonderer Bescheinigung zulässig!
Die neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) verlangt ab sofort für viele handwerkliche Tätigkeiten besondere Qualifikationsnachweise in Form einer Sachkundebescheinigung und einer Betriebszertifizierung.
Ohne diese dürfen Arbeiten an den betroffenen Einrichtungen nicht mehr ausgeübt werden. Betroffen sind nicht nur Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen.
Betriebe, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, sollten diesen dringend umgehend stellen, da am 04.07.2009 die Übergangfrist endet. Danach gelten verschärfte Bedingungen.
Einzelheiten:
Zum 1. August 2008 trat die neue ChemKlimaschutzV in Deutschland in Kraft. Diese Verordnung gilt ergänzend zu den Vorgaben der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase.
Welche Tätigkeiten an welchen Einrichtungen sind betroffen?
Ab dem 4. Juli 2009 dürfen Tätigkeiten an den nachstehenden ortsfesten oder mobilen Einrichtungen nur noch mit einer entsprechenden Sachkundebescheinigung ausgeübt werden:
- Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufen
- Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Grundlage fluorierter Treibhausgase
enthalten
- Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- Hochspannungsschaltanlagen
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Zu den Tätigkeiten zählen z.B. Installation, Wartung und Instandhaltung solcher Einrichtungen (vgl. § 6 ChemKlimaschutzV), Dichtheitskontrollen und Reparaturen, sowie Rückgewinnung und Entsorgung der in Anhang I der EU-VO 842/2006 aufgeführten F-Gase.
Wie kann man eine Sachkundebescheinigung erlangen?
Nach der ChemKlimaschutzV dürfen nur die Personen die einschlägigen Tätigkeiten ausüben, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Eine Sachkundebescheinigung wird nur bezogen auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich und nur personenbezogen ausgestellt. Solche Bescheinigungen erhalten Sie z.B. bei den nachstehenden Kreishandwerkerschafen und Innungen.
Ansprechpartner sind:
- Kreishandwerkerschaft Bergisches Land:
Altenberger-Dom-Str. 200
51467 Bergisch Gladbach
o Herr Geschäftsführer Ass. Otto (Tel.: 02202 / 935916)
o Herr Ass. Kirch (Tel.: 02202 / 935933)
- Innung Sanitär Heizung Klima Köln:
Rolshover Str. 115
51105 Köln
o Herr Dr. Wetzel (Tel.: 0221 / 8371247)
- Innung der Kälte- und Klimaanlagenbauer Nordrhein
(Tel.: 0211/6412-766)
Klosterstr. 73-75
40211 Düsseldorf
Die Innungen und Kreishandwerkerschaften bieten im Regelfall auch Schulungen an, die auf die Sachkundeprüfung nach ChemKlimaschutzV vorbereiten.
Auslaufen der Übergangsregelung? Wie den weiteren Betriebsablauf sichern?
Über den 4. Juli 2009 hinaus besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Bescheinigung zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nur beschränkt auf Tätigkeiten an Kälteanlagen, Wärmepumpen sowie an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern möglich.
Antragsteller müssen eine zu der jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung absolviert haben und bereits vor dem 4. Juli 2008 in dem Bereich tätig gewesen sein. Ein Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung steht zum Download bereit.
Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in KFZ muss eine Bescheinigung erst ab dem 4. Juli 2010 vorliegen, sofern bereits vor dem 4. Juli 2008 praktische Erfahrungen erworben wurden.
Welcher Betrieb benötigt eine Zertifizierung?
Handwerksbetriebe, die Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsystemen und Feuerlöschern auszuführen beabsichtigen, müssen für diese Tätigkeit eine Zertifizierung beantragen. Der Betrieb muss nachweisen, dass ihm hierfür ein sachkundiges Personal zur Verfügung steht.
Gehören auch Arbeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern zum Tätigkeitsbereich des Betriebs, ist zusätzlich unter Angabe des jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommens nachzuweisen, dass genügend sachkundige Personen zur Verfügung stehen (Sachkundenachweis) und die für deren Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden ist.
Die Bezirksregierung Köln ist für die Zertifizierung der im Handwerkskammerbezirk Köln ansässigen Betriebe zuständig. Die Kontaktdaten lauten:
Bezirksregierung Köln, Abteilung 05, Dezernat 56.2, Umweltsicherheit, Tel. 0221- 147-0 (Zentrale). Die Antragsformulare zur Betriebszertifizierung finden Sie hier als Download.
Für Fragen zur Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung stehen Ihnen ihre Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Köln gerne zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner:
Herr Ass. Stetefeld
Tel. 0221 20 22 209
Fax 0221 20 22 404
E-Mail: stetefeld(a)hwk-koeln.de
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