Baurecht immer wichtiger
Sie erhalten Rat in Fragen des Baurechts, insbesondere zum richtigen Umgang mit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Wir helfen in der rechtlichen Beurteilung von juristischen Zweifelsfällen und geben Ihnen Tipps, wie Sie wirksame vertragliche Vereinbarungen treffen, Zahlungsansprüche absichern und geltend machen können. Darüber hinaus bieten wir eine umfangreiche Beratung für unsere Betriebe auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe (Ausschreibungen, Vergabeverfahren etc.). Außerdem vertritt die Handwerkskammer die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe in verschiedenen Gremien gegenüber öffentlichen Auftraggebern und durch handwerkspolitische Initiativen.
Neue Vergabevorschriften für Aufträge der öffentlichen Hand
Unternehmerbescheinigung schützt vor Bußgeldern
Wer baut oder saniert, der muss die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten. Das gilt nicht nur für gewerbliche, öffentliche und private Bauherren, sondern auch für Auftragnehmer, für Handwerksfirmen und Bauunternehmen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten damit auch für die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zu Köln. Zu den Pflichten der Auftragnehmer gehört unter anderem die Ausstellung so genannter Unternehmerbescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass die Ausführungen der Arbeiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Unternehmerbescheinigung auszustellen. Weigern sie sich, stellen sie die Bescheinigungen zu spät oder mit unwahren Angaben aus, muss der Unternehmer mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR rechnen.
Um unseren Mitgliedsbetrieben die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen Formularvordruck erarbeitet und unter dem nachfolgenden Link eingestellt:
Formularvordruck Unternehmerbescheinigung
Allgemeine Informationen
Präqualifikation von Bauunternehmen
Ansprechpartner:
RA'in Sabine Schönewald
Tel. 0221/2022-210
schoenewald@hwk-koeln.de
RA Matthias Kampa
Tel. 0221/2022-222



