Wenn die Bundeswehr oder der Zivildienst ruft
Die Einberufung Ihres Mitarbeiters oder eines im Betrieb tätigen Familienangehörigen zum Wehr- oder Zivildienst oder zu einer Wehrübung bringt Ihr Unternehmen in große Schwierigkeiten?
Ihr Mitarbeiter leistet bereits seinen Wehr- bzw. Zivildienst ab. Durch unvorhersehbare Ereignisse sind Sie nunmehr dringend auf die Arbeitskraft dieses Mitarbeiters angewiesen, da anderenfalls die Existenz Ihres Betriebes ernsthaft gefährdet ist?
Sie haben Ihre Ausbildung oder den Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bereits begonnen und sollen nun zum Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen werden?
Sie haben Fragen zum Arbeitsplatzschutz bei Wehr- und Zivildienstpflichtigen oder zum Lohnanspruch bei der Musterung?
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Ihre sachlich begründeten Anträge auf Zurückstellung mit einer gutachterlichen Stellungnahme.
Ansprechpartnerin:
Frau RA Schönewald
Tel. 0221/2022-330
schoenewald@hwk-koeln.de

