Die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle)
Die im Kammerbezirk selbständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) verpflichtet, sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle).
Mitarbeiter der Abteilung
Die Mitarbeiter der Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle) stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen gewerberechtlichen Fragen zur Verfügung. Bei Fragen zur Eintragung und Löschung in der Handwerksrolle werden Ihnen die Mitarbeiter gerne Auskunft erteilen. Auch wenn es um Ausnahmebewilligungen, um die Handwerkerpflichtversicherung, um Verfahren wegen Schwarzarbeit oder unberechtigter Handwerksausübung geht, schalten Sie bitte die Mitarbeiter der Handwerksrolle ein!
Antragsformulare und Merkblätter
Hier finden Sie die Antragsformulare u.a. zur Eintragung und Löschung in die Handwerksrolle sowie zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen.
Den Text des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) samt Anlagen A, B 1 und B2 finden Sie hier.
