Vermittlung und Streitschlichtung durch die Handwerkskammer

Im Umgang zwischen Handwerksbetrieben und Kunden kann es -wie in allen übrigen zwischenmenschlichen Bereichen- zu Missverständnissen  und Konflikten kommen, die  die Beteiligten  so ohne weiteres nicht mehr unter sich lösen können. Statt direkt den Weg zum Gericht einzuschlagen, kann es in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, sich außergerichtlich und einvernehmlich auf eine Beilegung der Streitigkeiten zu verständigen.
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und deren Kunden kann die Hand-werkskammer zu Köln vermittelnd eingeschaltet werden. Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (§ 91 Abs. 1 Nr. 11 Handwerksordnung) hat die Handwerkskammer zu Köln eine Vermittlungsstelle eingerichtet, deren Aufgabe und Ziel es ist, die Parteien bei einer einvernehmlichen Beilegung der Unstimmigkeiten zu unterstützen, um so eine kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

 

Die Grundsätze unserer Vermittlungstätigkeit:

Die Vermittlung stellt ein kostenfreies Angebot an die Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln sowie dessen Auftraggeber (Kunden) dar.

 

Die Teilnahme an der Vermittlung ist freiwillig und erfolgt formfrei sowie grundsätzlich auf schriftlichem und telefonischem Wege ohne Beteiligung oder Beiziehung von Sachverständigen aus den jeweiligen Gewerken.
Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist ebenso wenig vorgesehen, wie ein das Verfahren beendendes Schiedsurteil. Am Ende der Schlichtung erfolgt grundsätzlich lediglich eine Empfehlung an die teilnehmenden Parteien.
Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine rechtsverbindlichen Entscheidungen mit Wirkung für die Beteiligten treffen können.
Darüber hinaus können im Rahmen der Vermittlung weder technische Fragen und Probleme, noch Rechnungsprüfungen durchgeführt werden. Diesbezüglich können Sie sich an die von der Handwerkskammer zu Köln vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen wenden (kostenpflichtig), die  wir Ihnen bei Bedarf benennen können.

 

Bei Interesse an einer Vermittlung in der oben beschriebenen Art kann die Schlichtungsstelle durch formlosen Antrag angerufen werden. Damit wir den Sachverhalt für eine Vermittlung ausreichend erfassen und beurteilen können, benötigen wir  eine kurze, schriftliche Schilderung des Sachverhaltes unter Beifügung etwaig vorhandener Unterlagen (z.B. Angebot, Rechnung, Korrespondenz etc.) sowie der Darstellung eines Vermittlungszieles. Anschließend setzen wir uns auf schriftlichem Wege mit dem Mitgliedsbetrieb in Verbindung und bitten ihn zunächst um eine Darstellung zum Sachverhalt.

 

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Sabine Schönewald

Tel.: 0221/2022-210 oder -330

Fax: 0221/2022-404

schoenewald@hwk-koeln.de