Organe der Handwerkskammer
Der Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten der Arbeitgeberseite und dem Vizepräsidenten derArbeitnehmerseite sowie sechs weiteren Mitgliedern aus dem selbständigen Handwerk und drei weiteren Mitgliedern aus der Gruppe der Arbeitnehmer, steht im ständigen Informationsaustausch mit der Verwaltung der Handwerkskammer.
![]()
Das höchste Organ ist die Vollversammlung der Handwerkskammer, ihr
gehören 54 Mitglieder aus allen Handwerksgruppen und Kreisen des
Kammerbezirks an. Zwei Drittel der Mitglieder sind
Arbeitgebervertreter, ein Drittel sind die Vertreter der im Handwerk
beschäftigten Arbeitnehmer.
Neben dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten gehören
sechs weitere Repräsentanten des selbständigen Handwerks und drei
weitere Vertreter der Arbeitnehmer dem Vorstand der Handwerkskammer an.
![]()
