Beiträge
Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft erhebt die Handwerkskammer zu Köln zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge. Diese werden gemäß § 113 Abs. 1 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 4 der Handwerksordnung durch die Vollversammlung beschlossen.
Grundlage der am 01.12.2011 beschlossenen Beitragsfestsetzung für das Jahr 2012 ist die Beitragsordnung der Kammer vom 29.11.1999, zuletzt geändert am 26.05.2010.
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte mit Erlass vom 14.12.2011 (Az. II B 3 - 31-06) die für das Rechnungsjahr 2012 beschlossene Beitragsfestsetzung auf dieser Berechnungsgrundlage.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Beitragsabteilung zur Verfügung:

