Neue Gebühren belasten lebensmittelverarbeitende Betriebe

Neue Gebühren belasten lebensmittelverarbeitende Betriebe: Selbst wenn sie keinen Anlass für eine Überprüfung gegeben haben, sollen sie für sogenannte Regelkontrolle Gebühren zahlen

Handwerkskammer zu Köln fordert Minister Remmel auf, die Einführung dieser Gebühr rückgängig zu machen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 15. Juni 2016 neue Gebühren für die Kontrolle von lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Überprüfungen, die bisher kostenlos waren, müssen künftig von den Betrieben selbst bezahlt werden. Das belastet vor allem kleine Betriebe im Handwerk, wie Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien und Eisdielen.

Für jede regelmäßige Kontrolle müssen die Betriebe nun jeweils mindestens 77 Euro zahlen, einschließlich einer Fahrtkostenpauschale von 20 Euro. Wenn die Kontrolle länger als 60 Minuten kostet, setzt die überprüfende Kommune eine noch höhere Gebühr fest. Grundlage ist die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW. Bisher waren nur Nachkontrollen und anlassgezogene Kontrollen gebührenpflichtig, also nur Kontrollen, für die der Betrieb selbst einen Grund geliefert hat.

Die nun eingeführten gebührenpflichtigen Regelkontrollen lehnt das Handwerk wegen einer unverhältnismäßigen und nicht zumutbaren finanziellen Belastung insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe ab. Die Betriebe des Lebensmittelgewerbes leisten schon mit den verpflichtend nachzuweisenden Hygienemanagementkonzepten, den weitergehenden betrieblichen Eigenkontrollen und Zertifizierungen sowie den entrichteten Gewerbesteuern und sonstigen Abgaben einen hohen Anteil auch an den Kosten, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Durch die nunmehr eingeführte weitere Gebührenbelastung droht speziell kleineren und mittleren Unternehmen aus dem Lebensmittelhandwerk, die ohnehin schon einem enormen Konkurrenzdruck vor allem durch Discounter ausgesetzt sind, eine unzumutbare Belastung mit wesentlichen Wettbewerbsnachteilen. Derartige Kostensteigerungen können sie nicht an die Verbraucher weitergeben.

"Bisher stand immer außer Frage, dass die anlasslosen amtlichen Regelkontrollen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge gebührenfrei erfolgen", so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich. "Die jetzige Finanzierung der anlasslosen amtlichen Lebensmittelüberwachung durch Gebühren zu Lasten der rechtskonformen Betriebe kann keine Akzeptanz finden."

Das bisherige System der Lebensmittelüberwachung aus betrieblicher Eigenkontrolle, Verbraucherverhalten sowie regelmäßiger amtlicher Kontrollen hat sich bislang - zumindest im Bereich des Lebensmittelhandwerks - bewährt. Es steht außer Frage, dass die Bevölkerung vor Täuschungen und kriminellen Handlungen in der Lebensmittelbranche geschützt werden muss, was insbesondere einige Lebensmittelskandale in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht haben. Allerdings rechtfertigen derartige Sachverhalte, die sich weitgehend in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche abgespielt haben, jedoch keine Einführung gebührenpflichtiger Regelkontrollen undifferenziert für alle Betriebe.

Aus diesen Gründen hat sich die Handwerkskammer zu Köln am 30. Mai 2016 schriftlich an den zuständigen Minister Johannes Remmel gewandt. Die Kammer bittet ihn dringend, die neu eingeführte Gebührenpflicht von Regelkontrollen noch einmal zu überdenken und sich dafür einzusetzen, dass diese belastende Regelung möglichst kurzfristig wieder zurückgenommen wird.