Blitzer-Apps auf dem Handy während der Fahrt verboten

Auch für Blitzer-Apps auf dem Handy gilt das Radarwarner-Verbot : Während der Fahrt dürfen diese nicht benutzt werden, sonst droht ein Bußgeld, wie aus einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Rostock hervorgeht. Argumente, dass das Handy nicht ein speziell zum Schutz vor Radarkontrollen entwickeltes Gerät sei und die App zur Tatzeit nicht extra aufgerufen worden sei, helfen Betroffenen danach grds. wohl nicht. Auch das Argument, Blitzer-Apps würden nicht zu verkehrswidrigem Verhalten verleiten, sondern durch die rechtzeitige Warnung vor Blitzern eher zu erhöhter Verkehrs-sicherheit führen, ließen die Richter nicht gelten. Nach Ansicht des Gerichtes unterstütze eine Blitzer-App das verkehrswidrige Verhalten vielmehr, weil der Autofahrer sich nur an die Verkehrsregeln halte, wenn er von der Blitzer-App gewarnt wird – und ansonsten im schlimmsten Fall fahre, wie er will. Alle diejenigen, die eine solche Radarwarner-App installiert und während der Fahrt auch aktiviert haben, verstoßen gegen § 23 Ib 2 StVO und müssen im Falle einer Kontrolle mit einem Bußgeld in Höhe von 75 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. (OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17)  

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

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