Warnung vor überteuerten Anzeigen in "Bürger-Info-Service"

Offensichtlich  gibt es für bestimmte Unternehmen, die Ihr Geld  mit  unseriösen Geschäftsmaschen verdienen, keine Sommerpause. Es geht um Unternehmen, die versuchen, u.a.  über Trickanrufe und irreführende Formulare an Unterschriften von  Gewerbetreibenden für völlig überteuerte Anzeigen in Broschüren oder Internet-Branchenverzeichnissen zu gelangen. Aktuell muss vor den Aktivitäten des Unternehmens „Wera Medienservice SRL“ mit Firmensitz in Rumänien gewarnt werden, das nach der sog, „Kölner Masche“ vorgeht und mit einem Trickanruf versucht, Werbeeinträge für eine 4-seitige  Broschüre zu erschwindeln, die sich „Bürger-Info-Service“ nennt.  Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an; oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen, in der es bereits Inserate der kontaktierten Gewerbetreibenden gibt. Der Anrufer weist sodann auf ein Formular hin, was unterschrieben werden müsse, damit die Anzeige in der nächsten Ausgabe auch veröffentlicht werden könne. Kurze Zeit später erhalten die Betroffenen ein Formular, das den Eindruck eines Korrekturabzugs einer bereits bestehenden oder beauftragen Werbeanzeige erweckt und mit dem  Hinweis der „Bearbeitung und Rücksendung des Formblattes“ versehen ist.Tatsächlich enthält der vermeintliche Kontaktabzug jedoch –  im Kleingedruckten – eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines sehr teuren neuen Anzeigenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren  zu einem Betrag von insgesamt in Höhe von 4.700,00 EUR netto. Die Gegenleistung hierzu steht völlig außer Verhältnis.

Ist ein solcher Vertrag erst einmal geschlossen, werden die Betroffenen fortan mit Zahlungs-aufforderungen und deutlichen und drohenden Mahnungen überzogen, damit sie aus Angst vor angedrohten Konsequenzen –aus Sicht des Unternehmens- idealerweise irgendwann zahlen.

Wie bereits in den zahlreichen  Fällen ähnlich agierender Unternehmen können wir unsere Mitgliedsbetriebe nur immer wieder davor warnen, telefonisch auf derartige Offerten einzugehen und/oder  irgendwelche Formulare –auch wenn diese amtlich behördlich aufgemacht sind- vorschnell zu unterschreiben und zurückzusenden! Denn ist es erst einmal zu einem Vertragsschluss gekommen, gibt es zwar häufig juristische Möglichkeiten einer Gegenwehr; lästig und aufwendig bleibt die Angelegenheit jedoch allemal.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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