Baustelle, Bau, Kran, Gerüst
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Neue Vergabevorschriften für Aufträge der öffentlichen Hand

Seit dem 1. Juni 2012 gelten für Bau- und Lieferaufträge der öffentlichen Hand in NRW neue Regeln. Handwerksbetriebe, die solche Aufträge ausführen möchten, müssen künftig hierfür zusätzliche Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen werden in der Ausschreibung genannt. Doch ist es unabdingbar, sich schon jetzt damit zu befassen. Denn dadurch kann man sich viel unnötige Arbeit ersparen und wird sonst sein Angebot kaum fristgerecht abgeben können.

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung gelten für alle öffentlichen Auftraggeber, auch wenn diese nicht die VOB oder VOL anwenden, also nicht nur für Aufträge von Kommunen, Landkreisen, Körperschaften, Zweckverbänden (Wasserverbände etc.) oder vom Land NRW, sondern auch für kommunal (öffentlich) dominierte Unternehmen in privater Rechtsform, wie die GAG Köln AG, KVB, SWB Stadtwerke Bonn GmbH, Netcologne GmbH, die Stadtverkehr Köln GmbH und die Häfen und Güterverkehr Köln AG.

Wir geben Ihnen zu folgenden Themen einige Tipps, wie Sie die neuen Anforderungen am leichtesten erfüllen können:  

Mindestlohn und Tariftreue

ILO-Kernarbeitsnormen

Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz, Fair Trade

Frauenförderung & Förderung von Familie und Beruf

Präqualifikation

Sanktionen

 

siehe hierzu auch:

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Leitfaden zum TVgG und zur RVO

Rechtsverordnung

FAQ-Liste zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

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