Teppichknüpferin
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ILO-Kernarbeitsnormen

Damit ist eine Bestätigungserklärung gemeint, dass die von Ihnen verwendeten Produkte oder Baustoffe z.B. ohne Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt worden sind. Dieser Nachweis kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um ein Produkt aus der Kategorie Holz, Natursteine oder Teppiche handelt und wenn dieses Produkt aus einem Entwicklungsland stammt, das in der DAC-Liste aufgeführt ist. Diese Liste findet sich hier.

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (Produkt aus Holz, Naturstein oder Teppich und Herstellungsland in der DAC-Liste), muss man mit einem Siegel oder Zertifikat nachweisen, dass die sozialen Standards nach den ILO-Kernarbeitsnormen bei der Herstellung des Produkts nicht verletzt worden sind.

Falls man für sein Produkt nicht ein solches Siegel hat, muss man sich vergewissert haben, dass das Produkt unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden ist. Das heißt, man muss beispielsweise zu der asiatischen Fabrik gereist sein, und sich dort vor Ort die Produktionsbedingungen angesehen haben. Das ist wohl in den seltensten Fällen machbar.

Wenn man kein Siegel hat und die Produktion/ Gewinnung des Holzes, Natursteins oder Teppichs auch nicht in dem Herstellungsland begutachtet hat, muss man ersatzweise eine kaufmännische Erklärung abgeben. Darin erklärt man, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sichergestellt zu haben, dass bei der Produktion der Ware die ILO-Kernarbeitsnormen beachtet wurden. Eine Möglichkeit ist, dies mit seinem Lieferanten zu vereinbaren. Allen Handwerksbetrieben ist also zu raten, sich von ihren Lieferanten bei dem Bezug von Teppichen oder Produkten aus Holz oder Naturstein bestätigen zu lassen, dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Produktion eingehalten wurden.

Die ILO-Erklärung ist unabhängig vom Umfang des Auftrags. Das heißt, die Erklärung muss grundsätzlich - wenn die beiden Voraussetzungen Produktkategorie und Herstellungsland erfüllt sind - auch bei Kleinstaufträgen ab 1 Cent abgegeben werden.

Das Musterformular für eine vom Bieter dem Angebot beizufügende ILO-Erklärung ist hier (S. 55-60).

Wenn von den beiden Voraussetzungen (Produkt aus Holz, Naturstein oder Teppich und Herstellungsland in der DAC-Liste) gar keine oder nur eine erfüllt ist, braucht man keine ILO-Erklärung abzugeben. Dann wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Stoffe, Waren oder Produkte so hergestellt oder gewonnen wurden, wie die ILO-Kernarbeitsnormen dies verlangen.