rote Karte
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Sanktionen

Verstöße gegen die Vergaberegelungen des TVgG werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € geahndet und können zusätzlich zu Vertragsstrafen, Vertragskündigung und zur Sperrung bei öffentlichen Vergaben führen.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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