Handwerk erzielt Erfolge bei der Reform der Rundfunkfinanzierung

Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Jahresanfang 2013 umgestellt wird, haben die Betriebe Anfang des Jahres 2012 an der Post der Rundfunkanstalten in ihrem Briefkasten gemerkt. Die Gebühreneinzugszentrale fragte nach der Anzahl der Betriebsstätten, Anzahl der Firmenfahrzeuge, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Betriebsstätte des Unternehmens. Zukünftig richtet sich der Beitrag nämlich nicht mehr nach der Anzahl der tatsächlich genutzten Empfangsgeräte, sondern wird pauschal pro Haushalt und Unternehmen erhoben - faktisch besteht also ein Gebührenzwang-, wobei für die Unternehmen eine Staffelung nach Betriebsgröße gilt. Diese Abfrage war eine einmalige Aktion. Nach Einführung des neuen Systems 2013 besteht für Wohungsinhaber wie für Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen die gesetzliche Verpflichtung, jede Änderung der erhobenen Daten unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu melden. Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten, die erfahrungsgemäß stark schwanken kann, versucht der Gesetzgeber den Aufwand in Grenzen zu halten. Hier muss nicht jede Abweichung von den angegebenen Zahlen sofort gemeldet werden. Vielmehr reicht es, zum 31. März jeden Jahres die Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu melden, wenn es Änderungen gegeben hat.

Es bleibt abzuwarten, als wie belastend sich die Reform der Rundfunkfinanzierung für Handwerksunternehmen tatsächlich auswirken wird. Das Handwerk hat im Vorfeld wichtige Modifizierungen des ursprünglichen Entwurfs des Staatsvertrages - insbesondere bei der Beitragsstaffelung, hinsichtlich der Freistellung eines Kfz pro Betriebsstätte sowie der Herausnahme der Auszubildenden aus der Beitragsberechnung - erzielen können. Einige grundsätzliche Kritikpunkte haben allerdings keine Berücksichtigung gefunden, so dass also nach wie vor erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies betriefft vor allem die Einbeziehung von Teilzeitkräften in die Berechnung, die Behandlung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge und die Definition des Begriffs "Betriebsstätte". Die Handwerksorganisationen werden sich deswegen weiterhin für die Überarbeitung des Rundfunkänderungs-Staatsvertrages einsetzen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer können aktiv hieran mitwirken, indem sie der Handwerkskammer zu Köln ihre Erfahrungen mit der neuen Gebühr mitteilen.