Neue Betriebssicherheitsverordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft

Die neue Betriebssicherheitsverordnung dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Gleichzeitig wird die Neufassung insbesondere kleinen Unternehmen, die Anwendung der Arbeitsschutzregelungen bei Arbeitsmitteln erleichtern . Zudem werden Doppelregelungen u.a. zur Gefahrstoffverordnung und zum neuen Gewässerschutzrecht des Bundes (AwSV) bei bestimmten Dokumentationen und Prüfungen beseitigt.

Die neue Verordnung trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen),enthält besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung und berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Die Arbeitsmittel müssen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz dem Binnenmarkrecht entsprechen. Über die Gefährdungsbeurteilung werden ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Bestandsschutzfrage, die bei älteren Arbeitsmitteln die in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet hat, wird gelöst.

Als wichtiges Element im Arbeitsschutz werden Prüfungen deutlich aufgewertet. Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel wie Krane, bühnentechnische Einrichtungen, Gasverbrauchseinrichtungen sind in Anlage 3 geregelt.

Bei den Prüfungen im Explosionsschutz werden die Regelungen neu gestaltet und dabei der Explosionsschutz insgesamt verbessert. Die Anforderungen an die Prüfer werden erstmals auf hohem Niveau in der Verordnung selbst festgelegt.

Nach Angaben von Fachleuten weisen über 50% der Aufzugsanlagen Mängel auf. Deswegen werden die Anforderungen an die Instandhaltung und an Prüfungen deutlich verbessert. Neu ist eine verbindliche Prüfplakette in der Aufzugskabine (vergleichbar KFZ-Prüfplakette). Sie soll dazu beitragen, dass Aufzugsanlagen auch den vorgeschrieben Prüfungen zugeführt werden.

Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Stellungnahme zur Betriebssicherheitsverordnung durch den Zentralverband des Handwerks (ZDH) finden Sie unter www.zdh.de/themen/soziale-sicherungssysteme/unfallarbeitsschutz/stellungnahme-des-zdh-zur-betriebssicherheitsverordnung-im-bundesratsverfahren.html

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