Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker

Selbstständige Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle als Inhaber bzw. Gesellschafter eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Hier erfahren Sie, ob für Sie in Ihrem Betrieb aufgrund dessen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend ist.