Unberechtigte Handwerksausübung / Schwarzarbeit

Wird eine gewerbliche handwerkliche Tätigkeit ausgeübt, obwohl die handwerksrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, treffen den illegalen Handwerksbetrieb und dessen Auftraggeber ordnungsbehördliche Sanktionen und eine Verfolgung der Schwarzarbeit durch den Zoll. Auch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus erbrachter Schwarzarbeit ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen worden.