In Ihrem Betrieb wechselt der handwerklich-fachliche Betriebsleiter, es steht ein Rechtsformwechsel an oder es haben sich Kontakt- oder Betriebsdaten geändert? Den richtigen Weg für die erforderliche Mitteilung an uns finden Sie hier.Ihre Mitteilungspflichten gegenüber uns
Adressänderung oder Kontaktdatenänderung
Änderung Betriebsleiter
Einstellung des Betriebes
Ansprechpartner
Adressänderung oder Kontaktdatenänderung
Über eine Veränderung Ihres Betriebssitzes setzen Sie uns bitte umgehend in Kenntnis, damit die Eintragung Ihres Betriebs stets korrekt fortgeführt werden kann und wir mit Ihnen als unserem Mitglied in Kontakt treten können.. Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner.
Beim Wechsel des Betriebssitzes: Bitte beachten Sie, sich ebenfalls mit der Gewerbemeldestelle der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzten. Dort ist bei Wechsel des Betriebssitzes zumindest eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, falls der Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt. Bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde informieren Sie sich über die erforderliche Gewerbeab- und -anmeldung.
Änderung Betriebsleiter
Der in der Handwerksrolle vermerkte Betriebsleiter bildet die Grundlage einer bestehenden Eintragung eines Betriebes. Über einen Wechsel des Betriebsleiters bzw. dessen kurzfristiges Ausscheiden ist die HWK bitte daher umgehend in Kenntnis zu setzen (§ 16 Abs. 2 HwO). Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung an den zuständigen Ansprechpartner.
Wir stehen auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, falls Sie sich vorab über einen Betriebsleiterwechsel oder eine Zusatzeintragungen informieren möchten.
Einstellung des Betriebes
Soweit Sie Ihren Betrieb einstellen, entfällt die Verpflichtung, eine entsprechende Eintragung bei der Handwerkskammer zu Köln aufrecht zu erhalten. Um die Löschung der für Ihren Betrieb bestehenden Eintragung zu beantragen, genügt eine entsprechende formlose Mitteilung, der Sie bitte Ihre Handwerkskarte und die Bestätigung über eine vorgenommene Gewerbeabmeldung als Anlage beifügen und an den entsprechenden Ansprechpartner richten.
Bitte beachten Sie, dass für den Löschungszeitpunkt der vollständige Eingang Ihrer Unterlagen maßgeblich ist.
Ansprechpartner
- Bonn, Rhein-Sieg-Kreis (linksrheinisch)
Frau Wittrien
Rhein-Sieg-Kreis (rechtsrheinisch - außer Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth)
Frau Wittrien
Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis: Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth
Frau Togba
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Frau Kümpel
Rhein-Erft-Kreis (außer Wesseling und Brühl)
Frau Klos
Leverkusen, Köln: 50765, 50769
Frau Sisko
Köln: 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51107, 51109
Frau Khwaja
Köln: 50670, 50672, 50674, 50677, 50733, 50735, 50737, 50739, 50767, 50823, 50825, 50827, 50829, 50931, 50933
Herr Windheuser
Wesseling und Brühl, Köln: 50858, 50859, 50935, 50937, 50939, 50967, 50968, 50996, 50997, 50999, 51143, 51145, 51147, 51149
Frau Güldenberg
Köln: 50667, 50668, 50676, 50678, 50679, 51103, 51105, 51149
Frau Mainzer