Anschlussvereinbarung im Landesvorhaben "KAboA - Kein Abschluss ohne Anschluss"

Nach dem KAboA-Ansatz startet die Berufsorientierung in der Jahrgangsstufe 8 und wird durchgängig bis zum Schulabschluss betrieben. Nach dieser langen Vorbereitung steht dann der Wechsel von der Schule in insbesondere Ausbildung an. Wie genau das aussehen soll, wird in der Anschlussvereinbarung festgehalten. Diese ist zeitlich in der (Vor-)Abgangsklasse platziert.

Unter der Beteiligung der Eltern bewertet der Schüler/die Schülerin seinen/ihren Berufsorientierungsprozess. Dies erfolgt vor allem auf der Basis der individuellen Interessen, der mittels Potenzialanalyse ermittleten Talente und den in Berufsfelderkundungen/Betriebspraktika gewonnenen Erfahrungen. Die Ergebnisse dieser Bewertung gehören ebenso wie die anderen für die Berufsorientierung relevanten Unterlagen in das Portfolioinstrument (z. B. Berufswahlpass plus). In der Anschlussvereinbarung werden schließlich der weitere Ausbildungsweg, in Frage kommende Berufsfelder, konkrete Folgeschritte und Ansprechpartner/-innen für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben festgehalten.

Aus Sicht des regionalen Handwerks kommen nach Schulabschluss zu wenige geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf dem Ausbildungsstellenmarkt an. Bisher ziehen viele Absolventinnen und Absolventen einen weiteren Schulbesuch vor, der dann leider oftmals nicht zur Verbesserung der Chancen auf dem Lehrstellenmarkt beiträgt. Mit der Anschlussvereinbarung kann hier gegengesteuert werden. Dann müssen jedoch die Lehrerinnen und Lehrer, die auch diesen Schritt der Berufsorientierung maßgeblich begleiten, steuernd oder korrigierend eingreifen können. Und selbst wenn die Entscheidung des Schülers/der Schülerin für eine handwerkliche Ausbildung ausfällt, kommt es stark auf den Beruf/das Berufsfeld an. Viele Jungen möchten später im Bereich Kraftfahrzeugtechnik arbeiten. Kraftfahrzeugmechatroniker ist der beliebteste Beruf der Schulabgänger. Doch hier übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der offenen Ausbildungsstellen deutlich. Es sind andere Berufe - z. B. Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik - oder Branchen - Feinwerkmechanik - als Alternativen notwendig. Wichtig ist also, dass sich die Anschlussperspektive auf stabile und realistische Berufswünsche bezieht. Darüber haben die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit einen guten Überblick. Dieses Know-how sollte deshalb bei der Anschlussvereinbarung einbezogen werden. Schlussendlich muss sichergestellt sein, dass die Anschlussvereinbarung kein "Bestellschein" des/der Jugendlichen sein kann, sondern allenfalls ein "Wunschzettel", der mit den Angeboten auf dem regionalen Ausbildungsstellenmarkt abzugleichen ist.

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