Arbeits- und Sozialrecht

Bei konkreten Fragen zum Arbeitsrecht beraten insbesondere die Innungen und Kreishandwerkerschaften, die ihre Mitgliedsbetriebe auch vor dem Arbeitsgericht vertreten.



Neuregelung Mutterschutzgesetz



Der gesetzliche Mindestlohn

  • Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland branchenunabhängig und für alle in - und ausländischen Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn ist für alle Unternehmen unabhängig von der Beschäftigtenanzahl und einer Mitgliedschaft in einer Innung bzw. Verband verbindlich zu beachten, es sei denn, auf das Arbeitsverhältnis findet ein spezieller Branchentarifvertrag mit höherem Mindestlohn Anwendung.
  • Seit dem 01.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,00 € je Zeitstunde.
  • Die wesentlichen Fakten und Informationen für Handwerksbetriebe erhalten Sie  hier


Mindestlohn: Dokumentationspflichten gelockert!



Tarifverträge im Handwerk



Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker

  • Selbstständige Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle als Inhaber bzw. Gesellschafter eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.
    Hier erfahren Sie, ob für Sie in Ihrem Betrieb aufgrund dessen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend ist.


Ferien- und Aushilfsjobs von Schülern

  • Die Ferien sind eine beliebte Zeit für Schüler, die sich das Taschengeld aufbessern oder in bestimmte Berufe hineinschnuppern wollen, aber auch für Betriebe, die Aushilfen zur Überbrückung von Personalengpässen suchen.
    Doch bei Ferienjobs von Schülern gibt es ein paar Dinge zu beachten, die jeder Arbeitgeber kennen sollte! mehr


Bezahlte Freistellungen



Regeln für die Fortzahlung des Entgeltes an Feiertagen

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 210

sabine.schoenewald--at--hwk-koeln.de