Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Arbeiten z.B. an Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen und Hochspannungsschaltanlagen sind nur mit besonderer Bescheinigung zulässig!

Die neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) verlangt ab sofort für viele handwerkliche Tätigkeiten besondere Qualifikationsnachweise in Form einer Sachkundebescheinigung und einer Betriebszertifizierung.

Ohne diese dürfen Arbeiten an den betroffenen Einrichtungen nicht mehr ausgeübt werden. Betroffen sind nicht nur Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen.

Betriebe, die noch keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, sollten diesen dringend umgehend stellen, da am 04.07.2009 die Übergangfrist endet. Danach gelten verschärfte Bedingungen.