Kostenfalle Brexit
Ab dem 1. Januar 2021 zählen Waren und (Vor-)Materialien aus dem Vereinigten Königreich (VK) nicht mehr für den EU-Ursprung einer Ware. Damit können bislang zollfreie britische Lagerwaren in Deutschland (innergemeinschaftliche Konsignationslager) und auch verbaute Waren ihren präferenziellen Ursprung verlieren und somit neue Präferenzkalkulationen nach sich ziehen. Dies betrifft nicht nur Waren und Materialien aus dem VK, die für den Export bestimmt sind, sondern auch diejenigen, die in Deutschland verbleiben und mit dem Jahreswechsel mit Einfuhrzöllen belegt werden. Ein vorzeitiger Abbau von Warenlagern mit Ursprung VK oder gar die Rückführung von Waren in das VK können in Betracht kommen. Ein Rechenbeispiel für ein Exportgeschäft und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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