Marke

Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie als Marke schützen. Marken können so aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionalen Gegenständen und aus akustischen Signalen bestehen. Wer eine eingetragene Marke besitzt, sollte sie auch benutzen. Eine Marke, die nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt wurde, kann auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden. Wenn Sie eine Marke anmelden, müssen Sie angeben, ob ihre Marke als

  • Wortmarke
  • Bildmarke, Wort-/Bildmarke
  • dreidimensionale Marke
  • Hörmarke
  • Kennfadenmarke
  • sonstige Markenform

geschützt werden soll.

Portrait-23 Machein

Dipl.-Ing. Günter Machein

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 290

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