Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) werden zu AsA flexMit Unterstützung erfolgreich durch die Ausbildung!

Um Ausbildungsplätze zu besetzen oder die Ausbildung erfolgreich zu beenden, müssen häufig Sprach- oder Lernschwierigkeiten und organisatorische Herausforderungen bewältigt werden. In solchen Fällen hilft die Agentur für Arbeit Betrieben, Ausbildungsplatzbewerbern und Auszubildenden mit dem neuen Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) noch umfangreicher als bisher.

Mit dem Gesetz zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ wurde die zunächst befristete Assistierte Ausbildung (AsA) Ende Mai 2020 dauerhaft in das SGB III übernommen. Um eine bedarfsgerechte und flexible Unterstützung von jungen Menschen mit Förderbedarf und Ausbildungsbetrieben zu gewährleisten, wurden die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (AsA alt) nun zu einem Instrument Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) vereinheitlicht. Die Zusammenführung der bisherigen Förderinstrumente soll dazu beitragen, die Komplexität bei den Instrumenten zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Außerdem wurde die Zielgruppe erweitert: Die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte entfällt. Alle Hilfen aus abH und AsA (alt) sollen weiterhin angeboten werden.

Das neue Instrument AsA flex nach §§ 74 - 75a SGB III gliedert sich in eine optionale Vorphase (Start 1. März 2021, in Vollzeit, 39 Wochenstunden, mindestens aber 22 Wochenstunden) und eine begleitende Phase (Start 1. September 2021, in Teilzeit, flexible Stundenkontingente und Dauer), die den Kern der AsA flex darstellt und daher obligatorisch ist. Damit kann AsA flex Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung und einer Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen mit Förderbedarf oder Ausbildungshemmnissen unterstützen. Auch nach Abschluss einer mit AsA flex unterstützten Berufsausbildung können förderungsberechtigte junge Menschen bei Bedarf weiter Hilfe erhalten, um in ein Arbeitsverhältnis zu kommen oder es zu festigen.

AsA flex richtet sich an junge Menschen, die voraussichtlich eine Einstiegsqualifizierung oder betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortgesetzt oder erfolgreich abschließen können. Indizien dafür sind zum Beispiel schlechte Schul- bzw. Berufsschulnoten, Prüfungsängste, Probleme bei der Aneignung von allgemeinen Ausbildungsinhalten im Betrieb oder Probleme im sozialen Umfeld mit Auswirkung auf den Ausbildungsverlauf. Die jungen Menschen sollen über ASA flex individuelle und bedarfsorientierte Hilfen durch sozialpädagogische Begleitung und gezielte Maßnahmen erhalten. Dies soll dazu beitragen, Berufsausbildungsverhältnisse oder die Einstiegsqualifizierung zu stabilisieren, Bildungs- und Sprachdefizite abzubauen und fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.

Alle Maßnahmekosten der AsA flex werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Agenturen für Arbeit bzw. das Jobcenter vollständig getragen. Der Ausbildungsbetrieb trägt weiterhin die Kosten der betrieblichen Ausbildung und die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Die Teilnahme an der AsA flex kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Betriebe, die einen förderungsberechtigten jungen Menschen ausbilden wollen oder schon jetzt ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit melden.

Detaillierte Auskünfte erhalten Betriebe bei der zuständigen Agentur für Arbeit unter der für Arbeitgeber eingerichteten kostenlosen

Servicenummer: (0800) 45 55 520.

Erläuterung zur Umsetzung der AsA flex erhalten Unternehmen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.



Auch die HwK zu Köln als zuständige Stelle für die betriebliche Ausbildung steht für alle Fragen vor und während der Ausbildung gern zur Verfügung. Die Ausbildungsbegleiter der AsA flex können sich im Einzelfall mit den Ausbildungsberatern der HwK abstimmen.

 



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