Bitte beachten Sie, dass insbesondere ältere Beiträge ggfs. bereits veraltet sein können, weil sich die Rechtslage geändert hat.Ratgeber Ausbildungsrecht

Hier finden Sie die Antworten auf viele Rechtsfragen aus dem Ausbildungsalltag.

Eine schnelle Orientierungshilfe für Betriebe, Ausbilder und Auszubildende von Abmahnung bis Zugang des Abmahnungs- bzw. Kündigungsschreibens.

Abmahnung

Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens muss der Auszubildende abgemahnt werden.


Arbeitskleidung

Bei der Arbeitskleidung stellt sich die Frage, ob der Auszubildende oder der Betrieb die Kosten für Anschaffung und Reinigung tragen muss.


Arbeitspapiere

Zu den Arbeitspapieren gehören alle Unterlagen, die für das Ausbildungsverhältnis von arbeits- oder steuerrechtlicher Bedeutung sind.


Ausbildungszeit

Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende kann im Arbeitszeitgesetz im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Tarifvertrag oder individuell in einer Betriebsvereinbarung bzw. in einem Ausbildungsvertrag geregelt sein.


Arztbesuch / Behördengänge

Grundsätzlich ist der Auszubildende - vorbehaltlich anderer tariflicher Regelungen - verpflichtet, Arzttermine außerhalb der Ausbildungszeit zu legen.


Aufhebungsvertrag

Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte stets erwogen werden, ob das Ausbildungsverhältnis nicht durch die Einschaltung Dritter (Eltern, Berufsschullehrer, Ausbildungsberater der Kammer, Lehrlingswart der Innung) gerettet werden kann.


Ausbildungsmittel

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Ausbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss.


Ausbildungsverordnung

In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf ausgebildet werde.


Ausbildungszeugnis

Der Auszubildende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis endet.


Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen. Der Ausbildungsnachweis hilft, den Überblick über die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten zu bewahren.


Berufsfachschule

Der erfolgreiche Besuch einer Berufsfachschule (also Abschlusszeugnis, nicht bloß Abgangszeugnis) kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.


Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Der erfolgreiche Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres früher Berufsgrundschuljahr (BGJ) kann als erstes Jahr der Berufsausbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, wenn der Ausbildungsberuf von der BGJ-Anrechnungsverordnung dem entsprechenden Berufsfeld zugeordnet ist .


Berufsschule (Berufskolleg)

Der Berufsschulunterricht ist zentraler Bestandteil der Berufsausbildung. In den Berufskollegs wird das für jede Berufspraxis notwendige theoretische Wissen vermittelt.


Eintragung in die Lehrlingsrolle

Die Handwerkskammer überprüft die Verträge vor Eintragung in die Lehrlingsrolle auf ihre Recht- und Gesetzmäßigkeit. Verträge, die nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, können nicht in die Lehrlingsrolle eingetragen werden.



Freistellung

Ab dem 01.01.2020 wird der Freistellungsanspruch von Auszubildenden gestärkt. Volljährige und minderjährige Auszubildende werden nun von Gesetzes wegen im Hinblick auf die Freistellung von der betrieblichen Ausbildung gleich behandelt.


Getrennte Toiletten / Sanitärräume

Das Argument "Wir haben keine eigene Toilette für Frauen" ist leider immer noch oft zu hören, wenn es um Beschäftigung und Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen geht. Dabei hat sich die Rechtslage längst (seit 1983!) geändert.


Kündigung

Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie von einer zur Kündigung befugten Person eigenhändig unterschrieben ist.



Minderjährige Auszubildende

Für jugendliche (= unter 18-jährige) Auszubildende gelten eine Reihe anderer Vorschriften als bei erwachsenen Lehrlingen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind und den Bestimmungen der Jugendschutzgesetze (s. Jugendarbeitsschutzgesetz) unterliegen.


Mindestausbildungsvergütung -Stand: 23.10.2023

Alle betrieblichen und außerbetrieblichen Auszubildenden haben künftig Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung (MAV). Sie gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen.


Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.



Probezeit

Sinn und Zweck der Probezeit besteht darin, dass der Ausbilder prüfen kann, ob der Azubi für den zu erlernenden Beruf geeignet ist und sich in das betriebliche Geschehen einfügen kann. Der Azubi seinerseits soll prüfen können, ob der gewählte Beruf seinen Vorstellungen und Begabungen entspricht und er mit dem Ausbildungsbetrieb zurecht kommt.


Schwangerschaft / Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gilt auch für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen sowie für Praktikantinnen im Sinne von § 26 BBiG.





Teilzeitausbildung

Die Teilzeitausbildung wird für alle Auszubildenden ermöglicht und stellt eine Alternative zum traditionellen Ausbildungsmodell für alle Interessierten dar.



Urlaub

Der Urlaubsanspruch ist für die gesamte Ausbildungszeit anzugeben und zwar für jedes Urlaubsjahr gesondert.


Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungsdauer

Grundsätzlich muss die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer eingehalten werden. Betrieb und Auszubildende können vertraglich keine abweichende Ausbildungsdauer vereinbaren. Diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Handwerkskammer auf Antrag verkürzt oder verlängert werden.


Was man über die Prüfung wissen sollte

Ob Anmeldung, Freistellung oder Einsicht in die Prüfungsunterlagen, hier haben wie für Sie die wichtigsten Regelungen des Prüfungswesens kurz zusammengestellt.


Zugang der Abmahnungs- / Kündigungserklärung

Warum ist der Zugang des Abmahnungs- bzw. Kündigungsschreibens wichtig? Weil Abmahnung und Kündigung erst wirksam werden, wenn sie dem Auszubildenden (bzw. beim minderjährigen Auszubildenden dem gesetzlichen Vertreter (= i. d. R. den Eltern) zugehen.